Vorlage
Idee
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2021, OF 115/11 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin (12.02.2021, ST 388) endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrer*innen zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020):). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt: Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fahren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich; aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des 9-jährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 852 2021 Die Vorlage OF 115/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2021, OF 105/11 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Der Heinz-Saalig-Weg wird intensiv von Fußgänger*innen als Verbindung von der Riederwaldsiedlung zum Erlenbruch (U-Bahn) benutzt, hat aber keine Beleuchtung. Die Menschen fühlen sich unsicher. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 105/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 848 2021 Die Vorlage OF 105/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 16/16 Betreff: Buslinie 40 Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. 2. 2. Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Linie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit erwarten wir, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 18 2021 1. Der Vorlage M 58 wird unter Hinweis auf OA 18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 10/11 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelin/ Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Wir bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht die Immobilie, im Rahmen eines Vorverkaufsrechts, oder zum Bodenrichtwert, zu erwerben um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftlichen Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht im Stande war seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar zu machen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 11 2021 Die Vorlage OF 10/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die OM 6747 2020 hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2020 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 784/11 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend, als auch von Enkheim kommend auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2020 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2020, OF 332/16 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. die völlig verwilderten Brachflächen "Am Traubenrain" Flurstück 19/1 in der Verlängerung zum Landgraben ebenso wie das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu 2 m hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen schnellstmöglich zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden. Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche gerne verwüsten und plündern. 2. Da die Flächen vor mehr als 8 Jahren den örtlichen Bauern von der Stadt aufgekündigt wurden, um Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte in Form von Streuobstwiesen nachzuweisen, wird der Magistrat gebeten, nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich die ursprünglich geplanten Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen, oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Der Samenflug der mehr als 2m hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang insbesondere mit den sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden, während die mehr als 2 m hoch gewucherten Brombeerhecken und mindestens 8 Jahre alten Gehölze, wie Birken, Ahorn und Holunder sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt haben, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z.B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muß vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer kultivierbarer Zustand wiederhergestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2020 Die Vorlage OF 332/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, die nochmals geprüft werden müssen: - Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern - Blitzer - Messgeräte - verstärkte Kontrollen - ggf. geänderte Verkehrsführung / Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden - Einbau von Schikanen auf der Raiffeisenstraße / Verengungen wo möglich Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen in beide Richtungen zu schauen, das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen AutofahrerInnen lernen sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wieder kehrende Argument das es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung, hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht das konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der AnwohnerInnen. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt das das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona, und die damit verbundenen Einschränkungen, hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf "Normalmaß" verschlimmern wird. Die AnwohnerInnen sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtlosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 Dez 35 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes KFZ 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 Gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes KFZ 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes KFZ 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. KFZ 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues KFZ 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold / gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? Silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage "Kinder müssen lernen im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen" finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den "Haufen" gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich wie hier eine, hoffentlich nie passierende, Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona) ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern) um den Stau am Erlenbruch zu umgehen nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere Mensch und Tier in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen da es nach meiner Meinung zwischen ca. 3 und 15 mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr das es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand darin hindern wollten, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60-70 km/h, das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben wird ebenfalls gnadenlos ignoriert. "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt, diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten das auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber, wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf Ihr Fehlverhalten angesprochen reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erneut um einen Ortstermin, der dazu dienen soll in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 755/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6610 2020 Die Vorlage OF 755/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 760/11 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf folgenden Straßenecken Poller zu installieren um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern. (§12 Abs. 3 Nr. 1 STVO): Motzstraße - Ecke Iselinstraße und Friedrich List Straße Schlettweinstraße - Ecke Nebeniusstraße, Friedrich List Straße, Karl Marx Straße und Motzstraße Begründung: In letzter Zeit häufen sich im o.g. Bereich Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 760/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6615 2020 Die Vorlage OF 760/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO):" und die Aufzählung um "Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 757/11 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen frei zu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße, ab Schäfflestraße bis Friedrich List Straße, beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich List Straße, bis zur Lahmeyerstraße, gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute, verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 757/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2020 Die Vorlage OF 757/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 742/11 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: - Gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019 am FGÜ vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen. - Gemäß dem Protokoll vom 13.12.19 in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen. - den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen - Installationen einer Fußgängerampel über die Gustav Behringer Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase. - Eine Beleuchtung des Überweges Gustav Behringer Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg) - Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens - Einführung der SchülerInnen durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden. - Kontakt mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel aufzunehmen und zu vereinbaren das die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden. - An der Kreuzung Erlenbruch / Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße ein Blinklicht anzubringen, sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o.g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, das der Lieferverkehr von 2 Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav Behringer Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich das Maßnahmen erforderlich sind. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.12.2019, OF 647/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6229 2020 1. Die Vorlage OF 647/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 742/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 728/11 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurück zu bauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 714/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2020 1. Die Vorlage OF 714/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 728/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 304/16 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Buslinie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte > Berger Weg > Klingenweg > Vilbeler Landstraße > B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Buslinie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in dem Bericht B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates 11 mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die im Tenor genannte Fahrstrecke verbindet die Buslinie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2020 Die Vorlage OF 304/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung WBE
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 711/11 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte -> Berger Weg - > Klingenweg -> Vilbeler Landstraße -> B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in der B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer, momentan, nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Busline 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2020 Die Vorlage OF 711/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 698/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2020 und 2021 werden jeweils Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 91 2020 Die Vorlage OF 698/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 677/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies können z. B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Die Priorität in diesem Gebiet ist hoch, die Kinderarmut ist hier extrem hoch und die Familien sind in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen. Zudem sind sie besonders stark von den Folgen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel betroffen. Auch fielen Grünflächen innerhalb der Siedlung zugunsten von Neubauten weg. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 74 2020 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 647/11 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: - Gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019 am FGÜ vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen. - Gemäß dem Protokoll vom 13.12.19 in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen. - den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen - nochmalige Überprüfung eines FGÜ über die Gustav Behringer Straße, eine Beleuchtung kann gewährleistet werden, da sich ein Strommast direkt am Überweg befindet. - Kontakt mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel aufzunehmen und zu vereinbaren das die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Des Weiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden. - An der Kreuzung Erlenbruch / Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße ein Blinklicht anzubringen, sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o.g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Eine zeitnahe Umsetzung ist notwendig. Die Situation an den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, in der Haenischstraße und vor der Schule hat sich durch die aktuellen Bautätigkeiten für den Riederwald deutlich verschlimmert. Die Schulkinder sind konkreten Gefahren ausgesetzt, Abhilfe ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2020, OF 742/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 647/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 647/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6229 2020 1. Die Vorlage OF 647/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 742/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2019, OF 270/16 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den oben genannten Straßen die Einfahrt von der Vilbeler-Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild zu ändern. Es soll zukünftig zur Vermeidung von LKW- und Schleichverkehr die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße und die Siedlerstraße von der Vilbeler Landstraße aus für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern untersagt werden. Dazu soll an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 erfolgen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig. Siehe nachstehende Skizze. Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Da eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild Anlieger frei ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen; insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center, sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer LKW festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte des Ortsbeirats durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57% weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46% befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5343 2019 Die Vorlage OF 270/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 1045/1 Betreff: Radweg Schmidtstraße auf der Kraftfahrstraße ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Schmidtstraße auf die Kraftfahrstraße zu verlegen und dort möglichst gefährdungsfrei für die Fahrradfahrer auszubauen, da der derzeit dort vorhandene Radweg zwischen der Fahrbahn und den Bäumen und keinen ausreichenden Platz bietet, um dort wirklich Radfahren zu können. Begründung: Die Schmidtstraße ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen der Mainzer Landstraße und dem Rebstock und wird auch in hohem Maße von Radfahrern genutzt, was für diese aktuell nicht gefährdungsfrei möglich ist. Zum einen ist der vorhandene Radweg viel zu schmal (siehe Foto), zum anderen kommt es im Bereich "Schwarzer Weg" immer wieder zu einem gefährlichen Zusammentreffen zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere in Höhe des dort ansässigen Imbisses mit Straßenverkauf. Aktuelle Situation Radweg Schmidtstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5147 2019 Die Vorlage OF 1045/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff und im Antragstenor das Wort "Kraftfahrstraße" durch das Wort "Fahrbahn" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und U.B.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 609/11 Betreff: Hinweisschild Vorsicht Kinder Ecke Gela/Flinschstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Ecke Gela / Flinschstrasse eine Verkehrsschild Achtung Kinder (Verkehrszeichen Nr. 136) aufzustellen. Begründung: Um hier Unfälle, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen vorzubeugen, ist es notwendig dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5109 2019 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2019, OF 594/11 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnr. 16) weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren um die natürliche Ökologie zu fördern auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße / Roscherstraße) einen oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren die Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz" die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürger*innen aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah, hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung das durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört die insbesondere im Rosengärtchen und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4937 2019 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit der ST 2236 2017 vom 20.11.2017 angekündigte Erweiterung der Ampelanlage an der an der hoch frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blinden-Ampelanlage endlich kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Blinden-Ampelanlage an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4834 2019 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 545/11 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird gebeten, die Schlettweinstraße im Riederwald komplett ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei dies kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Str. und Motzstr. ist die Schlettweinstr. bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von Kreuzung Harkortstraße bis Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG-Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstr./ Friedrich-List-str.) Wohnungen saniert in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt hier nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 Km durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen - wie z. B. Errichtung von Bodenwellen- vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. gestorben. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 396 2019 Die Vorlage OF 545/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 556/11 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: den Spielplatz in der Flinschstraße im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz auch für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu planen, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement werden in die Planungen einbezogen. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und zeitgemäße Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Durch die Nachverdichtung der Siedlung sind zudem Grünflächen weggefallen auf denen die Kinder vorher spielen konnten. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4644 2019 Die Vorlage OF 556/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 550/11 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich erneut mit OA 293 vom 13.08.2019 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A66 und den Anschluss auf die A661, nicht aber auf die eigentliche Anfrage. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66, bzw. der Brücke nahe der U-Bahn Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ( "Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor Haubach Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes A661 die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 miterfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Tunnels Riederwald und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A-661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2019 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.03.2019, OI 23 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 18.02.2019 Betreff: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Anlage Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.04.2019
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 532/11 Betreff: Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot (Z. 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/ Schäfflestraße. Dieser neugestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in niemandes Interesse liegen kann in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4453 2019 Die Vorlage OF 532/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; nei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2019, OF 521/11 Betreff: Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben: Wurden die Veranstaltungen der Gaststätte DIVA im Juli 2018 auf dem Gelände der Eintracht Frankfurt e.V. anlässlich der Fußballweltmeisterschaft ordnungsgemäß angemeldet? Falls ja, bittet der OBR um Beantwortung folgender Fragen: Wie viel Besucher wurden im Anmeldeformular angegeben? Wurde ein Sicherheitskonzept vorgelegt? Gab es Auflagen zur Lautstärke? Wurde mit den Behörden An und Abfahrt, sowie die Parkplatzsituation besprochen? Gab es sonstige Auflagen der Genehmigungsbehörde? Begründung: Durch das von der Gaststätte "Diva" auf dem Gelände des Fussball-Leistungszentrums am Riederwald ausgerichtete "Public Viewing" während der Fussball-Weltmeisterschaft 2018 kam es im Bereich der Vatterstr./Haenischstr./Gustav-Behringer-Str./ Alfred-Pfaff-Str. zu chaotischen Verkehrsverhältnissen. Der Abfluss der Autos in den oben benannten Straßen dauert zum Teil bis in die frühen Morgenstunden. Polizei und Ordnungsamt waren zu einem späteren Zeitpunkt involviert, konnten den Ansturm aber auch nur sehr begrenzt kontrollieren. Hubkonzert bis 4 Uhr in den Morgenstunden ließen die betroffenen AnwohnerInnen nicht schlafen. Es gab Schlägereien mit mehreren Personen, auch diese sind polizeibekannt. Besucher der Veranstaltung urinierten in die Hauseingänge. Es wurden Schüsse aus Schreckschusspistolen abgegeben. Weiter kam es zu einem Unfall zwischen einem Auto und der U-Bahn. Die Haenischstraße und Vatterstraße wurden von der Polizei abgesperrt, AnwohnerInnen konnten Ihre Wohnungen mit dem Auto nicht mehr erreichen. Besonders gravierend war zudem dass ein Rettungswagen einen Einsatzort im hinteren Bereich der Vatterstraße nicht erreichen konnte. Er fuhr schließlich über die Grünanlage hinter der U-Bahn Station Schäfflestraße an die Siedlung heran. Zu Fuß wurde dann die Einsatzstelle erreicht und der Patient wurde mit der Trage zum Rettungswagen transportiert. Es handelte sich um einen lebenswichtigen Einsatz, diese Verzögerung war definitiv gefährlich. Es ist fraglich ob der Veranstaltungsort für Großveranstaltungen (bei Spielen der Kroatischen Mannschaft waren geschätzt über 3.000 Besucher im Stadion am Riederwald) geeignet ist. Sowohl die verkehrliche als auch die sanitäre Situation lassen Veranstaltungen in dieser Größenordnung nicht zu. Den Menschen im verkehrlich ohnehin hochbelasteten Frankfurter Osten sind solche zusätzliche Belastungen nicht zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 521/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE. GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2018, OF 505/11 Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge tätig werden: Der Magistrat, hier das Amt für Bau und Immobilien, wird aufgefordert seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die KITA, sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert werden und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos welche die Vatterstraße erreichen wollen ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf OA 196 2017 und OA 3515 2018. Begründung: Der Zwischenbericht wird abgelehnt, die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern die von Hessen Mobil beauftragt wurden, es ist nicht zu erkennen das sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher dass es über einen Zeitraum von mindestens 2 1/2 Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar das der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist, dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist!!! Bei der Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, das es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil, noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist das die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden, und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument das eine alternative Zufahrt, außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 m führt nicht relevant. Für PKW's stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben, im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur 6 Meter hoch sein, nicht 10 m wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweisen wir erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, wir hatten auch dies schon erwähnt und fragen ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf das die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen widerspricht erstens der o.g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, das vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon mal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten das dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde und BürgerInnen erwarten weiter das der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert das die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 372 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4053 2018 1. Die Vorlage B 372 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 505/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 498/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel eingestellt, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel bereitgestellt, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 307 2018 Die Vorlage OF 498/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 502/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sanierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingestellt, um die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sowie die notwendigen Sanierungen der Bunker in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße durchführen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 311 2018 Die Vorlage OF 502/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 433/11 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen weichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die Vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Zeichen 315 vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3846 2018 Die Vorlage OF 433/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 431/11 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären welche Maßnahmen ergriffen werden können um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen insbesondere für Fußgänger zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyer- und Harkortstraße. Es ist zu prüfen ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert, zudem ist deutlich feststellbar das sich die Vorfälle häufen. Für die AnwohnerInnen ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, das Tempo 30 Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen, oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel das Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2018 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2024, OF 268/16 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Vilbeler Landstraße, an der Einmündung Florianweg, eine Einsatzampel/Notfallampel für Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und des Deutschen Roten Kreuzes zu installieren. Begründung: Im Florianweg befinden sich das 18. Polizeirevier, die Enkheimer Feuerwehr und eine Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes, die bei Einsatzfahrten über die Vilbeler Landstraße ihre Ziele anfahren. Die Einsatzfahrzeuge müssen an der Einmündung zur Vilbeler Landstraße an der Sichtlinie anhalten, weil man erst dann den von links querenden Verkehr sieht. Entsprechend sehen die auf der Vilbeler Landstraße in der Regel recht rasant in nördlicher Richtung fahrenden Fahrzeuge die bevorrechtigten Einsatzfahrzeuge erst sehr spät. Bremst ein sich annäherndes Fahrzeug ab, darf man sich darauf aber auch nicht verlassen, da auf der zweiten Fahrspur andere Verkehrsteilnehmer an den bremsenden Fahrzeugen vorbeifahren könnten. Dadurch gab es schon mindestens einen Unfall. Dieser Gefahrenpunkt könnte durch eine Einsatzampel/Notfallampel auf der Vilbeler Landstraße entschärft werden, die durch die Leitstellen von Polizei oder Feuerwehr/Rettungsdienst oder aus den Einsatzfahrzeugen heraus aktiviert wird." Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5568 2024 Die Vorlage OF 268/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 272/16 Betreff: Kreuzungsbereich behindertengerecht gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße - Leuchte - Triebstraße, behindertengerechter zu gestalten. Der Kreuzungsbereich sollte insbesondere vollständig an allen Überwegen mit blindengerechten Bodenindikatoren, Signaltönen und Signalknöpfen ausgestattet werden. Begründung: Der Kreuzungsbereich ist wegen dem aufeinandertreffen der Leuchte, der Triebstraße, der Vilbeler Landstraße und der Borsigallee für eingeschränkte Personen unübersichtlich, was die Überquerung der Straße sehr gefährlich macht. Das Volkshaus Enkheim, die U-Bahn Endhaltestelle, ein Ärztecentrum oder das Hessen-Center werden auch von Menschen mit z.B. einer Sehschwäche stark frequentiert. Zwar gibt es bereits an dem Fußgängerüberweg Vilbeler Landstraße zum Teil entsprechende Signalanlagen, diese sind jedoch zur Überquerung der Leuchte und Triebstraße gleichfalls notwendig, zudem fehlen erforderliche Bodenindikatoren. Mehr Rücksicht auf Menschen mit den verschiedensten Beeinträchtigungen ist dringend geboten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5571 2024 Die Vorlage OF 272/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 270/16 Betreff: Parkmöglichkeiten entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die gegebenen Parkmöglichkeiten in der Vilbeler-Landstraße ab Wilhelmshöher Straße in Richtung Bergen, so mit entsprechenden Parkflächenmarkierung zu versehen, dass der Gehweg auch von Fußgängern - insbesondere Personen mit Behinderungen oder mit Kinderwagen - genutzt werden können, ohne dabei auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Begründung: Die vielbefahrene Vilbeler Landstraße ist im Bereich ab Wilhelmshöher Straße in Fahrtrichtung Bergen teilweise mit dem Verkehrszeichen 315 (Parken auf Gehwegen) ausgeschildert. Allerdings, parken dort einige Zeitgenossen dermaßen willkürlich, dass Fußgänger, insbesondere Menschen mit Behinderung und oder Menschen, welche einen Kinderwagen etc. bewegen, die dort geparkten Fahrzeuge nicht passieren können ohne auf die Fahrbahn ausweichen zu müssen. Insbesondere Seh- oder gehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger kommen dabei in Notsituationen, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Eine Parkflächenmarkierung wäre deshalb absolut angebracht. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 270/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.12.2021, OF 78/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sicherere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg einzurichten. Begründung: Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und natürlich auch umgekehrt und wird auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links kenntlich zu machen (Fig. 1). Um es noch zusätzlich kenntlich zu machen, könnte, gegeben den Budgetmöglichkeiten, die Fußgänger*innenampel zu einer kombinierten Ampel umgewandelt werden (Fig. 2). Fig. 1: Quelle https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/gewoehnungsbeduerftig-indirektes-link sabbiegen-fuer-radfahrer-art-10124420 Fig 2.: Quelle https://fahrmit.be/gemeinsame-fussgaenger-und-radfahrerampel-sinnvoll/ Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Die Ortsvorsteherin wird beauftragt, zu diesem Thema einen Ortstermin zu initiieren. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 16 am 15.02.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 16 am 22.03.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 16 am 26.04.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 16 am 05.07.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 16 am 13.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 78/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 16 am 11.10.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2897 2022 Die Vorlage OF 78/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD und LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.12.2021, OF 164/11 Betreff: Aufstellungsbeschluss Gwinnerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175, wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Der Ortsbeirat begrüßt den Aufstellungsbeschluss zur Neueinleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 558 Gwinnerstraße mit den Zielen: - Sicherung des Bestandes der gewerblichen Flächen, insbesondere der Kreativwirtschaft - Bewältigung der Nutzungskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung - Entsiegelung und Begrünung sowie klimagerechte Aufwertung der Freiräume Verbesserung der inneren Erschließung (Querstraßen). 2. Fordert den Magistrat auf, bis zum Feststellungsbeschluss eine Veränderungssperre für das Gebiet zu veranlassen. 3. Fordert den Magistrat auf die Magistratsvorlage M175 in den folgenden Punkten zu verändern: - das Wohngebiet Vatterstraße mit der Pestalozzischule soll zusätzlich zur Gelastraße mit in das Plangebiet aufgenommen werden - beide Wohngebiete sollen als Allgemeine Wohngebiete (WA) eingestuft und mit einer hinreichend breiten Abstandszone zu den Gewerbegebieten (GE) versehen werden. - Die beiden Randgebiete östlich der Kruppstraße und westlich der Flinschstraße werden als Urbanes Gebiet festgelegt, in dem Wohnen nicht ausgeschlossen wird. - Das gewerblich genutzte Gebiet außerhalb der Wohngebiete Vatterstraße und Gelastrasse soll als Gewerbegebiet (GE) ausgewiesen werden. Keine Fläche soll als Industriegebiet (GI) ausgewiesen werden. Bestehende Industrien genießen Bestandsschutz. - Für das Gewerbegebiet sollte eine Begrenzung der Abwärme und des Schadstoffausstoßes vorgegeben werden, soweit dies planungsrechtlich möglich ist. - Das Gebiet grenzt im Süden direkt an ein FFH Gebiet. Im angrenzenden Geltungsbereich sind gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft einzuplanen. - Die Gebäude sollten zur Straßenseite städtebaulich ansehnlich errichtet werden. - Die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplanes 2010 sollte die Ausweitung des Gebietes für MK beinhalten. - Die Festlegung von "Eignungsgebieten für Rechenzentren" hat begrenzt innerhalb einer Zone zu erfolgen. Begründung: Eine industrielle Nutzung soll ausgeschlossene werden, weil erheblich belästigende Betriebe (Biogaskraftwerke, große Blockheizkraftwerke) in Bezug auf Emissionen, Lärm und Geruch den Zielen eines nachhaltigen Gewerbegebietes und der Nähe zu den Wohngebieten widersprechen. Des Weiteren würde sich der zulässige Lärmpegel von derzeit 65 dB(A) und 50 dB(A) nachts im Gewerbegebiet auf 70 dB(A) tags und nachts im Industriegebiet erhöhen. Das Wohngebiet Vatterstraße hat derzeit einen Fluchtlinienplan F1682, der sich mit dem Plangebiet überschneidet. Die Auswirkung der gewerblichen Planung für dieses Gebiet ist ebenso direkt wie die Auswirkung auf die Gelastraße. Das Gebiet des F1682 sollte mit in das Plangebiet aufgenommen werden. Generell sind breite Zonen zu den angrenzenden Wohngebieten zu berücksichtigen, die beispielsweise die Bebauungshöhe anpassen oder Baumpflanzungen vorsehen. Auf der östliche Seite der Kruppstraße und westliche Seite der Flinschstraße ist sehr viel Wohnbebauung vorhanden. Das Gebiet wurde und soll weiter als nachhaltiges Gewerbegebiet entwickelt werden mit dem primären Ziel kleinere Betriebe und Handwerker anzusiedeln. Weder die bisherigen Ziele der Entwicklung noch die Nähe zu den Wohngebieten noch das Ziel der Stadtklimatischen Verbesserung lassen eine Ausweisung als Industriegebiet zu. Die derzeitige vermehrte Nutzung der Gewerbeflächen für Rechenzentrumsbetreiber benötigt keine industrielle Ausweisung. Die bestehende Industrie besitzt Bestandsschutz. Das Gewerbegebiet hat derzeit einen Versiegelungsanteil von >0.9, es wird durch die im Bau oder in Genehmigung befindlichen Rechenzentren im Sommer weiter stark aufgeheizt und hat zudem noch Probleme mit dem nicht abfließendem Wasser bei Starkregen. Durch eine ausgedehnte Grünordnung mit vielen Bäumen und einer Entsiegelung kann dem entgegengewirkt werden. Eine Obergrenze für die Abwärme sollte bei weiteren Baugenehmigungen geprüft werden. Durch gezielte Maßnahmen wie z.B. Pufferzonen, spezifische Begrünungs- und Auflagen zur Abwärme sollen Risiken der Überhitzung sowie kritische Einflussnahme durch Licht, Lärm und Luftschadstoffe reduziert werden und das FFH Gebiet schützen. Städtebaulich sollten auch für das Gewerbegebiet entlang der Straßen Vorgaben gemacht werden. Konkret könnten Fassaden mit Fenstern, Begrünung und Schallschutz und die straßenseitigen Freiflächen in Anlehnung an die Frankfurter Vorgartensatzung gestaltet werden, oder mit Bäumen bepflanzt werden. Die explizite Begrenzung der Bebauungshöhe ist für die Frischluftschneisen sehr wichtig. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.11.2021, M 175 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 114 2022 1. Der Vorlage M 175 wird unter Hinweis auf OA 114 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 164/11 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 165/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 166/11 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. 4 GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen 1 GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF zu 3. GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF und FDP zu 4. SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und 2 LINKE. (= Annahme) bei Enthaltung 1 LINKE.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2021, OF 155/11 Betreff: Bäume am Erlenbruch erhalten Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, dass die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch, zwischen der Schäfflestraße und der Lahmeyerstraße, im kommenden Jahr nicht gefällt werden dürfen. Durch die Verschiebung der Rodung des Fechenheimer Waldes gibt es keine Notwendigkeit der Fällung der Kastanien im Winter 2022/2023. Die allgemein erfolgte Erlaubnis an die Autobahn GmbH ist zurückzunehmen. Begründung: Die Kastanien in der Straße Am Erlenbruch gehören zum Stadtteil Riederwald und seiner Identität. Ihre Fällung wird den Stadtteil verändern und sollte unterbleiben, bis es gar nicht mehr anders geht. Durch die Verschiebung der Rodung des Teufelsbruchs kann nun auch die Fällung der Bäume am Erlenbruch verschoben werden. Außerdem sollten in Zeiten des Umdenkens im Verkehrs- und Klimabereichs keine Maßnahmen erfolgen, die dann nicht mehr umkehrbar sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 11 am 10.01.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 119 2022 Die Vorlage OF 155/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und FDP gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.12.2021, OF 73/16 Betreff: Ertüchtigung und Lückenschluss Radweg entlang der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert das Grünflächenamt und das Straßenverkehrsamt dazu aufzufordern einen Radweg entlang der Vilbeler Straße zwischen den Kreuzungen Vilbeler/Borsigallee/Leuchte und Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. einzurichten und den bestehenden Radweg zwischen der Kreuzung Vilbeler/Am Hessencenter/Philip-Puth-Str. und Vilbeler/Kilianstädter Str./Birsteiner Str. auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen. Der zurückgesetzte Fußgängerweg soll renaturiert, der Radweg dafür deutlich breiter gestaltet werden. Begründung: Der jetzige Radweg ist auf Enkheimer Gemarkung nicht durchgehend, was zu unsicheren Situationen für Radfahrende führt, außerdem ist der Radweg - vor allem auf der Fechenheimer Gemarkung - deutlich zu schmal (an der schmalsten Stelle gerade mal 1,30m). Die Benutzung des Radweges wird zusätzlich dadurch erschwert, dass der Radweg - vor allem in der nassen und dunklen Jahreszeit - oft von Fußgänger:innen mitbenutzt wird, die verständlicherweise nur ungern den zurückgesetzten Fußgängerweg im Wald benutzen, da dieser nass, matschig und unbeleuchtet ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 73/16 zuständigkeitshalber dem Ortsbeirat 11 zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2021, OF 178/11 Betreff: Aufstellen und Unterhalt von Pollern Der Ortsbeirat 11 möge beschließen, folgendes Auskunftsersuchen an den Magistrat zu richten. Der Magistrat wird ersucht folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie viele Poller sind in den vergangenen drei Jahren mutwillig zerstört ("abgeflext") worden? 2. Bei wie vielen abschließbaren Pollern sind die Schlösser durch Klebstoff oder anderweitig unbrauchbar gemacht worden? 3. Welche Kosten sind dem Magistrat durch die Reparatur dieser Poller entstanden? 4. Welche jährliche Budget wird für nötig gehalten, um alle Poller in Frankfurt ordnungsgemäß in Funktion zu halten? Begründung: Am 19. Januar 2022 fand der lange erwartete Ortstermin (drei Jahre Wartezeit) zur Sperrung der Raiffeisenstraße in Höhe des evangelischen Kindergartens statt. Die Sperrung war von allen Fraktionen im Ortsbeirat einstimmig gefordert worden, um auf Wunsch der Anwohner die illegale Durchfahrt gegen die Einbahnstraße zu unterbinden (OM 4104vom 21.01.2019, OM 852 vom 25.10.2021) Die Vertreter des Magistrat erklärten, die Sperrung sei nur mittels abschließbarer Poller zu realisieren. Erfahrungsgemäß würden solche Poller von Unbekannten regelmäßigt zerstört ("abgeflext") oder die Schlößer durch Klebstoff unbrauchbar gemacht. Die Ämter hätten kein Budget, um solche Poller zu reparieren oder zu ersetzen. Deshalb sei die ansonsten von allen Beteiligten gewünschte Sperrung nicht möglich. Dem Ortsbeirat ist schleierhaft, warum eine Metropole wie Frankfurt operativ und finanziell keine Poller unterhalten kann und nur deshalb ansonsten sinnvolle Maßnahme unterbleiben müssen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 11 am 07.02.2022, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 307 2022 Die Vorlage OF 178/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 67/16 Betreff: Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vilbeler Landstraße- Borsigallee-Leuchte-Triebstraße zur Vermeidung von CO2 Ausstoß, Entlastung der Barbarossastraße und der Triebstraße, unnötiger Umwege, Verringerung von Lärm und langen Standzeiten zu beschließen und umsetzen. Begründung: Der Verkehr auf der Vilbeler Landstraße wird fast auf der gesamten Strecke durch Ampelanlagen geregelt. Hier kommt es zu längeren Standzeiten und Staus. Im Bereich der ampelfreien Kreuzung mit der Victor-Slotosch-Straße und Barbarossastraße fließt der Verkehr hingegen recht zügig ab. Ampelanlagen bedeuten durch größere Wartezeiten mit höherem Benzinverbrauch eine unnötige große Umweltbelastung. Zudem fallen bei Ampelanlagen zusätzlich zu den Investitionskosten Folgekosten durch regelmäßige Wartung an. Eine Kreiselanlage an dieser Stelle würde die Einfahrt von der Borsigallee in die Leuchte ermöglichen und weitere Umwege ersparen, zumal seit Juni 2021 die Bebauung des Baugebietes Leuchte/Barbarossastraße begonnen hat. Es ist den Anwohnern der Barbarossastraße nicht zu vermitteln, warum Baulastwagen sich durch die Straße quälen, während die Leuchte auf solche Maße ausgelegt ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 67/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 18.01.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1381 2022 Die Vorlage OF 67/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.11.2021, OF 65/16 Betreff: Radweg auf der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert den Radweg auf der Borsigallee von dem P+R-Haus (Borsigallee 24A) und der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße auf eine angemessene Ausbaustufe zu bringen, die ein sicheres und komfortables Fahren für Radfahrer:innen und ein ebensolches Gehen für Fußgänger:innen ermöglicht. Gefordert wird eine ordentliche Radfahrspur, die farblich markiert ist und vom Fußgängerweg getrennt ist, der Fußgängerweg soll so ausgestaltet werden, dass er auch für gehbehinderte Menschen geeignet ist (vor allem an der Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee). Begründung: Der Radweg auf der obengenannten Strecke befindet sich mit auf dem Fußgängerweg, dieser ist auch noch an einigen Stellen deutlich zu schmal, bspw. entlang des Hessen-Centers. Entlang des Hessen-Centers steht zudem auch noch die Straßenbeleuchtung mitten auf dem Fußgänger-/Radweg, was eine zusätzliche Behinderung darstellt. Der Fußgängerüberweg über die Anschlussstelle der A66 auf die Borsigallee weißt sehr hohe Bordsteinkanten auf, die weder mit einem Fahrrad vernünftig befahrbar sind, noch mit einem Rollator oder einem Kinderwagen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1172 2021 Die Vorlage OF 65/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Anregung auch an den Ortsbeirat 11 zur Beschlussfassung zuzuleiten. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2021, OF 116/11 Betreff: Umfassende Umgestaltung der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat, die Raiffeisenstraße umfassend umzugestalten. Dabei sollen folgende Punkte umgesetzt werden: 1. Die Raiffeisenstraße wird in der ganzen Länge zur Fahrradstraße erhoben. 2. Die Durchfahrt der Raiffeisenstraße wird in der Höhe der Hausnummer 69, Einfahrt zum evangelischen Kindergarten, für Kraftfahrzeuge gesperrt. Eine Durchfahrt für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge bleibt dabei gewährleistet, zum Beispiel durch versenkbare Poller. Begründung: Die Raiffeisenstraße verläuft vom Johanna-Tesch-Platz bis zur Lahmeyerstraße parallel zum Erlenbruch und ist damit sowohl für Autofahrer als auch für Radfahrer eine attraktive Umgehung des überlasteten Erlenbruchs. Dabei kommt es immer wieder zum Fahren von Kraftfahrzeugen und Mopeds gegen die Einbahnstraße und zu gravierenden Überschreitungen des Tempolimits. Dies ist gefährlich für die Anwohner und insbesondere für die Kinder der anliegenden Kitas. Der Bereich zwischen des Friedrich-Manz-Weg und der Motzstraße hat sich zudem zum Zentrum des Stadtteils entwickelt. Nach Umgestaltung des Cäcilie-Breckheimer Platzes und des Marie Juchacz Platzes wird dieser Bereich auch von den Kindern aus den drei umliegenden Kindergärten immer stärker genutzt. Eine Neufassung und Etablierung dieses Bereiches wird zur Sicherheit für die spielenden Kinder beitragen und die Belebung des Stadtteils stärken. Die Etablierung der Raiffeisenstraße als Fahrradstraße wird zudem den Fahrradverkehr sicherer und attraktiver machen. Als vor zwei Jahren die Baumassnahmen an der Schäfflestraße stattgefunden haben, war die Durchfahrt der Raiffeisenstraße über Monate hinweg gesperrt, ohne dass dies zu negativen Auswirkungen geführt hat. Eine erneute Sperrung hat nur Vorteile und keine Nachteile. Eine umfassende und weitreichende Planung soll dazu dienen, es der Verwaltung zu erschweren, den Wunsch nach Verkehrsberuhigung erneut einfach wegzuwischen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 116/11 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 3 SPD (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.09.2021, OF 115/11 Betreff: Falschfahren in der Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, den angekündigten Ortstermin (12.02.2021, ST 388) endlich anzusetzen und Abhilfe gegen Autofahrer*innen zu schaffen, die gegen die Einbahnstraße und zum Teil mit überhöher Geschwindigkeit den Stau auf dem Erlenbruch zu umgehen versuchen. Begründung: Die Raiffeisenstraße ist in Abschnitte mit unterschiedlicher Richtung als Einbahnstraße aufgeteilt, um zu verhindern, dass Fahrzeuge die Siedlung als Stauumgehung nutzen. Diese Regel wird aber häufig missachtet. Das Problem ist altbekannt (ausführlich dazu OM 6610 vom 21.09.2020):). Als im Sommer 2021 eine Baustelle auf dem Erlenbruch eingerichtet wurde, hat sich das Problem massiv verstärkt: Die Zahl von Autos, die (oft mit überhöhter Geschwindigkeit) gegen die Einbahnstraße in der Raiffeisenstraße fahren, stieg deutlich. Damit zusammenhängend nahmen auch die Beschwerden zu, die im Nachbarschaftsbüro oder bei den Ortsbeiräten eingehen. Wegen Falschfahrens und überhöhter Geschwindigkeit an sich; aber auch wegen der Aggressivität (bis hin zu Beleidigungen und der Androhung von Schlägen), die manche Autofahrende an den Tag legen, wenn man versucht sie auf ihr Fehlverhalten anzusprechen. Mittlerweise fragt man sich: Wie soll es während des 9-jährigen Tunnelbaus ablaufen? Wird die Raiffeisenstraße dann zur illegalen Dauerumgehung für alle Eiligen? Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 852 2021 Die Vorlage OF 115/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.07.2021, OF 98/11 Betreff: Fahrradwege - 08 - Deutliche Markierung des Radwegbeginns und Wegeführung des Radweges von der Vilbeler Landstraße auf die alte Straßenbahn-Trasse Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird gebeten, den Bereich der Einmündung der alten Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße neu zu planen. - Bei der Neuplanung ist ein sicherer Übergang für Fahrradfahrer*innen zu gewährleisten, und zwar von nördlich kommend auf die Straßenbahntrasse sowie von der Straßenbahn-Trasse auf die Vilbeler Landstraße - dort gegebenenfalls über die Ampelanlage. - Die Nutzung des Fahrradweges in beide Richtungen ist zu kennzeichnen. Begründung: Der Übergang aus Bergen in Richtung Seckbach ist eine vielgenutzte Fahrradstrecke und in die Gegenrichtung. Der Übergang ist schlecht markiert und häufig zugeparkt. Aus unserer Sicht sollte die Schranke und der Radweg dort neu geplant werden und der Radweg zur Straßenseite an der Schranke vorbeiführen. Bilderquelle: Google Maps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OF 98/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 843 2021 Die Vorlage OF 98/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.07.2021, OF 105/11 Betreff: Beleuchtung im Heinz-Saalig-Weg Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Begründung: Der Heinz-Saalig-Weg wird intensiv von Fußgänger*innen als Verbindung von der Riederwaldsiedlung zum Erlenbruch (U-Bahn) benutzt, hat aber keine Beleuchtung. Die Menschen fühlen sich unsicher. Quelle: Geoportal Frankfurt Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OF 105/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 11 am 25.10.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 848 2021 Die Vorlage OF 105/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding mbH aufzufordern, eine Beleuchtung für den Hainz-Saalig-Weg zu schaffen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.06.2021, OF 32/16 Betreff: Neue Verkehrsführung Vilbeler Landstraße, Philipp-Puth-Straße, Leuchte Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert kurzfristig, vor den Sommerferien, einen U-Turn an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße in Richtung Bergen einzurichten und unverzüglich Maßnahmen zu planen und umzusetzen, wie die direkte Öffnung zur Straße Leuchte aus nördlicher und westlicher Öffnung ermöglicht werden kann; z.B. durch Einrichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Borsigallee/Vilbeler Landstraße/Leuchte/Triebstraße oder durch andere geeignete Maßnahmen. Begründung: Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center zeigt, dass es erforderlich ist, die Straße Leuchte besser an den Verkehr anzubinden. Diese genannte Linksabbiegespur wurde von den aus Norden und Westen kommenden Verkehrsteilnehmer*innen hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegerspur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße und weitere kleine Straßen geführt. Die o.g. Maßnahmen würden für Anwohner*innen und Verkehrsteilnehmer*innen eine substantielle Entlastung bedeuten. Noch wichtiger ist, dass mit der nun begonnenen Erschließung des Baugebiets Leuchte (Start war am 16. Juni) die Öffnung der Straße Leuchte jetzt dringend geboten ist. Die Erschließung des Baugebiets kann nicht durch die engen Wohnstraßen Barbarossastraße und Riedstraße erfolgen. Der Baustellenverkehr kann nur über die breite Straße Leuchte abgewickelt werden. Der Durchgangs- und Schleichverkehr von der Leuchte in den Fritz-Schubert-Ring und die Straße Im Sperber ist dabei durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Bereits im September 2017 (OF 138/16) hat der Ortsbeirat die Einrichtung eines Kreisverkehrs für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/Leuchte/Triebstraße gefordert, um die Erschließung des Baugebiets durch den Anschluss der Leuchte zu ermöglichen. Die Anbindung der Leuchte ist nun dringend erforderlich, wenn nicht durch einen Kreisverkehr, dann mittels anderer schneller zu realisierender Maßnahmen. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 532 2021 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, 4 CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen 1 CDU und BFF (= Ablehnung)
Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 33/16 Betreff: Aufhebung der Sperrung der Linksabbiegespur Vilbeler Landstraße nach Osten an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Sperrung der Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße nach Osten unverzüglich rückgängig gemacht wird. Begründung: Die Anfang Juni 2021 erfolgte schlechte Umsetzung der Vorlage OF 270/16 bzw. OM 5343 vom Oktober 2019 durch das Dezernat VI Verkehr hat zu großer Empörung in der Bevölkerung geführt. Inhalt und Absicht der Vorlage war, den Durchgangs- und Schleichverkehr durch die Philipp-Puth-Straße zu unterbinden, in dem die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße von der Vilbeler Landstraße kommend gesperrt wird. Mit Umsetzung der Maßnahme wurde jedoch auch die Linksabbiegespur in der Vilbeler Landstraße Richtung Osten gesperrt. Diese Linksabbiegespur wurde von den Verkehrsteilnehmern hauptsächlich genutzt, um nach einer 180°-Kurve in die Straße Leuchte einzubiegen, da eine direkte Zufahrt in die Leuchte aus nördlicher oder westlicher Richtung kommend nicht möglich ist. Der Kurvenradius ist zwar eng, Pkws und kleine Lkws konnten die 180°-Kurve aber jahrzehntelang in einem Zug durchfahren. Durch die Sperrung dieser Linksabbiegespur wird der Zielverkehr zur Leuchte nun über große Umwege hauptsächlich durch die ohnehin schon überlastete Wohnstraße Barbarossastraße geführt. Eine Veränderung der Ampelsteuerung ist nicht erforderlich, da die bisherige Schaltung schon seit Jahrzehnten funktioniert hat. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 33/16 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2021, OF 34/16 Betreff: U-Turn für Pkw an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße/Philipp-Puth-Straße wiederherstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. Die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen. 2. Während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellenverkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht. 3. An der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zurückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam, 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessencenter seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 18 Die Antragstellerin legt folgende geänderte Fassung der Vorlage OF 34/16 vor: Der Magistrat wird gebeten, 1. die im Zusammenhang mit der Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße weggenommene Wendemöglichkeit für stadtauswärts fahrende PKW an der Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter auf und in die östliche Fahrbahn der Vilbeler Landstraße für diese wiederherzustellen; 2. während der Bauzeit der Leuchte ist der Schwerkraftverkehr, wie insbesondere etwa der Baustellen-verkehr zur bevorstehenden Erschließung des Baugebiets Leuchte, Container-Fahrzeuge der FES zum Kleinmüllplatz Enkheim und sonstiger Schwerlast-Andienungsverkehr auf die südliche Fahrbahn der Borsigallee zu leiten und an der Abbiegung Borsigallee / Am Hessencenter die Route über die Straße "Am Hessencenter" zur "Zufahrt in die "Leuchte" auszuschildern, und bis zur Ampelanlage Vilbeler Landstraße / Am Hessencenter zu führen. Damit ist das Einbiegen von Schwerlastverkehr in die Vilbeler Landstraße mit Abbiegen in die "Leuchte" vor der Ampelanlage "Leuchte" problemlos möglich, weil der kleine Wendekreis des U-Turns nicht ausreicht; 3. an der Kreuzung Barbarossastraße/Leuchte/Zufahrt zum Kleinmüllplatz Enkheim ein Durchfahrtsverbot für Schwerlastverkehr ab einer festzulegenden Tonnage und Abmessung festzulegen, weil dieser oft in der Röhrborngasse nicht durchkommt und rückwärts über die Straße "Am Sperber" wieder zu-rückrangieren muss, wobei es in der Vergangenheit bereits zu Beschädigungen an den historischen Häusern kam; 4. Der Baustellen-Schwerverkehr kann über die Ampelanlage Leuchte jederzeit auf die Borsigallee und die Vilbeler Landstraße nach Süden, Westen und Norden abgeleitet werden. Begründung: Mit der vom Ortsbeirat 16 mit der OM 5343 (29.10.2019) geforderten Umwidmung der Philipp-Puth-Straße zur Einbahnstraße war keinesfalls der Wegfall der Möglichkeit des U-Turns an dieser Stelle beabsichtigt, wie dies jetzt aber seit der erst kürzlich erfolgten Umsetzung der Maßnahme der Fall ist. Motorisierte Verkehrsteilnehmer, die von Bergen aus in südlicher Richtung auf der Vilbeler Landstraße unterwegs sind, haben mit Wegfall des U-Turns an der Ampelanlage Philipp-Puth-Straße/Am Hessen-center seither keinerlei Möglichkeit mehr, auf einigermaßen unmittelbarem und damit sowohl effizientem als auch ökologisch sinnvollem Weg in die Straßen "Leuchte" und "Triebstraße" bzw. auf die östliche Seite der Vilbeler Landstraße zu gelangen, da das Linksabbiegen bereits an der Kreuzung Vilbeler Landstraße/Borsigallee nicht möglich ist. Ein früheres Linksabbiegen, etwa von der Vilbeler Landstraße in die Barbarossastraße würde zu zusätzlichem Durchgangsverkehr im Wohngebiet des alten Enkheimer Ortskerns führen, zumal damit das Problem der Zufahrt in die Triebstraße aufgrund der bestehenden Einbahnstraßenregelung zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße nicht gelöst wäre. Insbesondere für Ortsunkundige ist ein U-Turn an der bisherigen Stelle unerlässlich, da diese im ungünstigsten Fall erst knapp einen Kilometer weiter in Fechenheim die Möglichkeit haben zu wenden und diesen dann auch wieder zurückfahren müssen, um schließlich doch noch an das gewünschte Ziel zu gelangen. Auch aus diesem Grund macht die zusätzliche - aus Platzgründen ohnehin erforderliche - Ausschilderung der Route für den Schwerlastverkehr über die Straßen Borsigallee / Am Hessencenter einen Sinn und würde die dauerhafte Flutung der Wohngebiete von Bergen-Enkheim mit überörtlichem Schleich- und Durchgangsverkehr durch einen Kreisel nach Fertigstellung des Neubaugebietes verhindern (siehe St 1154 vom 3.7.2017). Beschluss: Die Vorlage OF 34/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Betreff: Verkehrsführung für Fahrradfahrende Vilbeler Landstraße/Klingenweg Präambel Das Überfahren der durchgezogenen Linie im Bereich der viel befahrenen Vilbeler Landstraße/Klingenweg ist aus gutem Grund eine gefährliche Ordnungswidrigkeit und kostet richtig Geld. Fahrradfahrende sind nach der Straßenverkehrsordnung verpflichtet auf einem, in diesem Fall für Fahrräder ausgewiesenen Fußgängerüberweg mit Ampel abzusteigen und das Rad zu schieben. Damit ist auch für Radfahrer ein sicherer Übergang über diese Hauptverkehrsstraße gefahrlos möglich. Eine zusätzliche Fahrradampel würde den fließenden Verkehr mit farbiger Abbiegespur enorm behindern und alle Abbieger in den Klingenweg, die Marktstraße und die Vilbeler Landstraße unnötig aufstauen, von den Kosten einer solchen Aktion mal ganz abgesehen. Der Ortsbeirat wolle deshalb beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Radfahrenden mit einem etwas größeren Schild auf die vorhandene Ampelkreuzung hinzuweisen und das für alle Verkehrsteilnehmer gefährliche Überfahren der durchgezogenen Fahrbahnteilung auch zu ahnden. Begründung siehe oben. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 41/11 Betreff: Wie ist der Stand der Erwerbsverhandlungen zu den, für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße (zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück), benötigten Grundstücksflächen? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, wie der aktuelle Stand der Erwerbsverhandlungen zu den für den fehlenden Gehweg in der Gelastraße, ab Flinschstraße benötigten Grundstücks-flächen, ist? 1. Wieviel, der insgesamt 28 benötigten Grundstücksflächen, wurden mittlerweile erworben? 2. Für wieviel Grundstücksflächen laufen derzeit Vertragsverhandlungen? 3. Wieviel Eigentümer sind weiterhin weder verkaufs- noch gesprächsbereit? 4. Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat 11 unaufgefordert jährlich einen Statusbericht zu den vorgenannten Punkten 1. bis 3. zukommen zu lassen. Begründung: Durch den fehlenden Gehweg an der stark frequentierten Straße, ist die Sicherheit der Fußgänger nicht gewährleistet. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße / Flinschstraße durch ca. 170 Personen hat sich die Situation nochmals verschärft. Bereits im Jahr 2005 hat der Magistrat eine Planung zum Bau eines Gehwegs erarbeitet (siehe Magistratsbericht vom 17.05.2005, B 381). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 05.07.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 13.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 165 2021 Die Vorlage OF 41/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2021, OF 26/11 Betreff: Anpassung des Fahrbetriebs der Buslinien 38 und 40 während der Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen noch zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Ermittlung des Fahrgastaufkommens auf den Buslinien 38 und M43 an den drei Haltestellen Atzelberg-Ost, -Mitte und -West nach Aufhebung der Corona-bedingten Maßnahmen (voraussichtlich im Herbst 2021). 2. Falls das Fahrgastaufkommen es zulässt, sollte der Fahrbetrieb frühmorgens später beginnen und spätabends früher enden. Identische Abfahrtszeiten der 38er und der M43er Busse sollten vermieden werden. Falls erforderlich sollte der Bus M43 mindestens teilweise bis zum Panoramabad Bornheim geführt werden. 3. Statt der großen Standardbusse ist der Einsatz kleinerer Busse auf der Linie 38 zu prüfen. 4. Der Fahrplan der Linie 38 ist an die verkürzte Fahrstrecke anzupassen (Hufe-land-Haus, Altebornstraße, Atzelberg-Ost u. Atzelberg-Mitte entfallen). 5. Die Linie 38 ist wieder als echte Ringbuslinie, mit einer einzigen Endhaltestelle am Panoramabad Bornheim, zu betreiben. Wartezeiten bzw. Pausen an der Haltestelle Atzelberg-West sind zu unterlassen und der Ausstiegs- und Einstiegsstandort sollten identisch sein. Es sollte nur noch ein Stopp des Busses, entweder an der Atzelbergstraße 30 oder im Wendekreisel, stattfinden. 6. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße galten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. Begründung: Bedingt durch die, vom 15. März 2021 bis voraussichtlich 1. Quartal 2024 andauernden Baumaßnahmen zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, verkehrt der Bus 38 nur noch bis Atzelberg-West. Die Haltestellen liegen aktuell an der Atzelbergstraße 30 (Ausstieg) und im Wendekreisel (Einstieg) vor dem Atzelbergplatz. Zwischen der Ausstiegs- und der Einstiegsstelle machen viele Busfahrer einen zusätzlichen Pausenstopp (und das mit laufendem Motor), um die überschüssige Zeit abzusitzen. Dadurch bedingt kommt es zum dreimaligen Stoppen und dreimaligen Anfahren. Dies verursacht, unnötig starke Belastungen der dortigen Anwohner/innen. Die Abgase werden direkt auf die Balkone und Terrassen geblasen. Derzeit stehen des Öfteren bis zu drei 38er Busse gleichzeitig vor bzw. im Wendekreisel, wobei ein Bus Fahrgäste aufnimmt und die anderen zwei ohne Fahrgäste dem ersten Bus hinterherfahren. Seit dem 10. Mai 2021 wird der Metrobus M43 über den Atzelberg und die dort vorhandenen drei Haltestellen geführt. Der Metrobus fährt im 24-Stunden-Betrieb; zu den Hauptverkehrszeiten im 4 bzw. 5-Minutentakt, in den Normalverkehrszeiten alle 8-10 Minuten und in den Schwachverkehrszeiten überwiegend im Abstand von 15 Minuten. Laut Magistratsvortrag M 58 soll die Metrobuslinie M43 zum Fahrplanwechsel (ab 12.12.2021) in der morgendlichen Verkehrsspitze zusätzlich auf einen 3,75-Minutentakt verdichtet werden. Die Linie 40 wiederum bietet direktere und schnellere Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit kann erwartet werden, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Metrobus M43 zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste an der Haltestelle Atzelberg-West aufnehmen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 11 am 07.06.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 23 2021 Die Vorlage OF 26/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2021, OF 16/16 Betreff: Buslinie 40 Für die Dauer der Bauarbeiten zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße ist auf der Buslinie 40 der Takt in der Hauptverkehrszeit zu verdichten Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 unter der Maßgabe zu, dass die im Antragstext beschriebenen Maßnahmen zum Fahrplanwechsel am 12.12.2021 berücksichtigt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich mit der traffiQ in Verbindung zu setzen, um während der Bauzeit zur Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße, die u. a. Maßnahmen zu prüfen und ggf. umzusetzen: 1. Bei der Linie 40 sind die dichteren Takte (Hauptverkehrszeiten (HVZ) 7,5 Minutentakt; Normalverkehrszeiten (NVZ) 10 Minutentakt; Schwachverkehrszeiten (SVZ) 15 bzw. 30 Minutentakt), die während der Vollsperrung der Wilhelmshöher Straße gelten, auf Dauer beizubehalten. Eine Aufweitung des Taktes wird abgelehnt. Abhängig vom Fahrgastaufkommen ist eher ein noch engerer Takt einzuführen. 2. 2. Die sich daraus ergebende, eventuelle Fahrplanänderung ist zum nächsten planmäßigen Fahrplanwechsel (12.12.2021) vorzunehmen. Begründung: Die Linie 40 bietet direkte und schnelle Fahrten zwischen Bergen und Enkheim an. Sie ist eine attraktive Alternative zur staubelasteten und in den nächsten Jahren zusätzlich über den Atzelberg umgeleiteten Linie M43. Auf die neu eingerichtete Buslinie 40, zwischen der U-Bahn-Endhaltestelle in Enkheim und Bergen-Ost (via Vilbeler Landstraße) werden voraussichtlich vermehrt Fahrgäste in Bergen und Enkheim umsteigen und nicht mehr den Bus M43 durch Seckbach nutzen. Somit erwarten wir, dass der aus Bergen-Enkheim kommende Bus zukünftig selbst in den Hauptverkehrszeiten noch Fahrgäste aufnehmen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 30.04.2021, M 58 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 18 2021 1. Der Vorlage M 58 wird unter Hinweis auf OA 18 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 16/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. WBE, CDU, GRÜNE, SPD und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2021, OF 20/16 Betreff: Sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer Vilbeler Landstraße/Klingenweg Der Ortsbeirat möge beschließen, dass der Magistrat gebeten wird, eine sichere Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen von der Vilbeler Landstraße aus südwestlicher Richtung kommend zur Abbiegung in Richtung Klingenweg zu prüfen. Aktuell ist der Modus, vom Fahrrad abzusteigen und die Fußgängerampel über die Vilbeler Landstraße zu nutzen. Nichts weist auf diesen Modus hin, bis auf ein kleines Fahrradschild, welches an der Ampel angebracht ist. Dies führt dazu, dass viele Fahrradfahrer*innen die Vilbeler Landstraße von der Straßenmitte aus kreuzen. Das kann zu gefährlichen Szenen führen, wenn der Gegenverkehr nicht mit einer roten Ampel konfrontiert ist. Die Strecke ist die Hauptverbindung von Bergen Richtung Lohrberg und zum Nordosten von Frankfurt und ist auch von vielen nicht ortskundigen Fahrradfahrer*innen stark frequentiert. Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrsführung für Fahrradfahrer*innen eindeutig kenntlich zu machen (z.B. durch einen Fahrradstreifen am rechten Straßenrand mit Pfeil nach links und durch eine kombinierte Fußgänger-/Fahrradfahrer*innenampel oder eine zusätzliche Fahrradampel) oder eine Alternative vorzuschlagen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 30.05.2021, OF 24/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 16 am 06.07.2021, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 16 am 14.09.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 02.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 24/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 30.11.2021, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 20/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 24/16 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2021, OF 21/16 Betreff: Call-A-Bike in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, daß sich der Magistrat beim Bike-Sharing Anbieter Call-A-Bike dafür einsetzt, das Kerngebiet Frankfurt um den Stadtteil Bergen-Enkheim zu erweitern. Begründung: Bike-Sharing ist eine sinnvolle Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehr, um insbesondere die individuelle und flexible Verbindung zwischen Zielort und Nahverkehrshaltestelle zu überbrücken. Call-A-Bike arbeitet mit festen Rückgabestationen, durch Zuzahlung ist die Rückgabe an einem beliebigen Ort im Kerngebiet möglich. Es gibt somit einen Anreiz, die Rückgabestationen zu nutzen. Es handelt sich um ein Angebot der DB Bahn mit soliden Fahrrädern, welches sich seit fast zwei Jahrzehnten in Frankfurt bewährt hat. Sharing Angebote sind praktisch, nutzen der Umwelt, sind ressourcenschonend und stellen einen Beitrag zur Verbesserung der Parkplatz- und Verkehrssituation dar. Gegenwärtig ist der Stadtteil Bergen-Enkheim von der Nutzung des Call-A-Bike-Angebotes ausgeschlossen - die Abdeckung endet westlich der Vilbeler Landstraße. Foto 1: Die Call-A-Bike Station mit Fahrrädern in Enkheim (eigene Aufnahme) Foto 2/3: Das Call-A-Bike Kerngebiet Frankfurt mit Ausschluss von Bergen-Enkheim (Quelle: eigene Aufnahmen von https://www.callabike.de/de/rad-finden?city=50.110556%7C8.682222) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 01.06.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 21/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE, FDP und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2021, OF 4/11 Betreff: Schulwegsicherung Haenischstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten vor dem Fußgängerüberweg über die Haenischstraße in Richtung Norden an der Kreuzung mit der Straße "am Erlenbruch" zusätzlich zur Blinkanlage eine auffällige Markierung (Piktogramm) am Boden zum Schutz der Schulkinder anzubringen und / oder weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Begründung: Viele Schulkinder auf dem Schulweg und andere Personen überqueren hier die Fußgängerampel. Der Übergang ist gefährlich, da die Autos beim Abbiegen von der Straße "Am Erlenbruch" unwillkürlich auf eine vermeintlich drohende Gefahr von der Stadtbahn (U4/7) achten und die Fußgänger*innen leicht übersehen. Wer bei Grün die Haenischstraße überquert, ist daher gefährdet. Es wurden dankenswerter Weise bereits Sicherungsmaßnahmen unternommen. Es gibt eine Blinkanlage und Warnschilder "Achtung Kinder". Dennoch sind gefährliche Begegnungen von Fußgänger*innen mit Autos immer wieder zu beobachten. Das Problem ist häufig kommuniziert worden und hinreichend bekannt. Eltern und die Schulleitung der Grundschule "Pestalozzischule" berichten, dass sich viele Eltern nicht trauen, ihre Kinder alleine über diesen Fußgängerüberweg zu schicken. Die Grundschüler werden entweder dauerhaft begleitet oder mit dem Auto gefahren. Dadurch entsteht überflüssiger Verkehr, die Gefährdung nimmt zu. Die Stadt hat auf den geplanten Totalumbau der Kreuzung beim Bau des Riederwaldtunnels hingewiesen. Dieser lässt indes auf sich warten. Die Gefahr für die Schulkinder besteht aber jetzt. Der finanzielle Aufwand dieser Maßnahme kann als gering angesehen werden. Im Zuge einer Sicherungsmaßnahme könnte auch das vorhandene Piktogramm auf der Straße "Am Erlenbruch" aufgefrischt werden. Derzeit fügt es sich wie zur Tarnung unauffällig in die Straßenschäden des Erlenbruchs ein. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6 2021 Die Vorlage OF 4/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.04.2021, OF 10/11 Betreff: Ankauf eines Grundstücks in der Rümelinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Auf einem Grundstück im Riederwald (Ecke Rümelin/ Raiffeisenstraße) wurden sehr günstige Wohnungen entmietet um dort Eigentumswohnungen zu bauen. Jahrelang passierte dort nichts und die erteilte Baugenehmigung ist zwischenzeitlich erloschen. Nun wird das Grundstück im Internet zum Kauf angeboten. Wir bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht die Immobilie, im Rahmen eines Vorverkaufsrechts, oder zum Bodenrichtwert, zu erwerben um dort wieder bezahlbaren Wohnraum entstehen zu lassen. Begründung: Der Bestand von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt muss erhalten werden. Da der Anbau des Wohnhauses bereits vor Jahren abgerissen wurde, besteht die Möglichkeit zusätzliche Wohnungen zu errichten. Die Fläche eignet sich auch sehr gut für ein gemeinschaftliches oder genossenschaftlichen Wohnprojekt. Da der Investor über viele Jahre nicht im Stande war seine Planungen zu realisieren, sollte der Magistrat die Fläche (zur Hälfte eine offene Baugrube) wieder als Wohnraum nutzbar zu machen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 11 am 03.05.2021, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 11 2021 Die Vorlage OF 10/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.01.2021, OF 348/16 Betreff: Parkverstöße im öffentlichen Raum zwischen Marktstraße/Vilbeler Landstraße/Nordring, sowie auf den Feldwegeanschlüssen Richtung Nordumgehung/L 3209/Hohe Straße samt Wirtschaftswegen Richtung Nordosten Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in dem oben aufgeführten Bereich regelmäßig eine Überwachung des ruhenden Verkehrs anzuordnen, um die überhandnehmenden Parkverstöße in den zum Teil sehr schmalen Wohnstraßen zu ahnden. Im Neubaugebiet "Hinter den Obergärten" sind teilweise beide Straßenseiten zugeparkt, so daß bei einem entgegenkommenden Fahrzeug einer mangels Ausweichmöglichkeiten zurückfahren muss. An T-Kreuzungen, wie z.B. der Hohen/Straße/Erlenseer Straße oder Schelmenburgweg/Schalksbornstrasse werden die Fahrzeuge bis direkt an die abbiegende Kurve zugeparkt, so daß man den Gegenverkehr nicht sehen kann. Im Feldwegeanschluss Frohngrundweg stehen direkt ab dem Halteverbotsschild Richtung Norden fast immer Fahrzeuge auf dem unbefestigten Wegrand und die Abzweigung der Hohen Straße über eine kleine Grünanlage wird im Wohngebiet zum "grünen Parkplatz" und im Wirtschaftsweg, der historischen Hohen Straße zum gern genutzten Wandererparkplatz, auf dem die parkenden Fahrzeuge am Wegrand die schweren Bulldogs und Erntefahrzeuge der Landwirte massiv behindern. Dazu kommen noch Pendler aus dem Umland, die wegen der Tarifgrenze in ganz Bergen-Enkheim ihre Fahrzeuge in der Nähe der Bus- und U-Bahnhaltestellen teilweise den ganzen Arbeitstag über abstellen, um in den ÖPNV umzusteigen. Begründung: Dieser aus dem Ruder gelaufene Parkverkehr muss wieder regelmäßig kontrolliert und ggf. sanktioniert werden, um den Verkehr für alle Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und sicherer zu gestalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 19.01.2021, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 348/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE gegen CDU und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Planung der U-Bahnstation "Seck-bach-Atzelberg" als Zwischenstation sowie Untersuchung eines Abzweigs von der Stadtbahnstrecke in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße bis Bergen-Ost Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19; OA 489/19 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die mögliche U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg nicht als Endstation, sondern als Zwischenstation, mit der Weiterführung der Stadtbahnstrecke in Richtung Süden (Riederwald, Enkheim), geplant wird. Weiterhin ist der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und somit die Option eines Abzweigs, in Höhe Am Erlenbruch/Mergenthaler Straße, von der Stadtbahnstrecke über Gwinnerstraße bis Bergen-Ost zu untersuchen. Begründung: Begründung: Die Einbindung einer U-Bahnstation Seckbach-Atzelberg in die Streckenführung der U4 als Zwischenstation und nicht als Endstation böte die Möglichkeit, dass jede U4 diese Station anfahren könnte und die Option offengehalten würde, ebenfalls jede U4 in den Riederwald und nach Enkheim, bzw. bis nach Bergen zu führen. Weshalb der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019, § 5029 nicht in den Nahverkehrsplan aufgenommen wurde, erschließt sich dem Ortsbeirat nicht. Mit Umsetzung dieses Beschlusses würde eine dritte Variante der Streckenführung der U-Bahn untersucht werden können. Es würden so die Möglichkeiten zur Findung der attraktivsten Streckenführung um eine Option erweitert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Anregung vom 28.10.2019, OA 489 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 25.01.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 673 2021 Anregung OA 674 2021 Anregung OA 675 2021 Anregung OA 676 2021 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 673, OA 674, OA 675, OA 676 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 798/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 799/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 800/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 801/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 795/11 Betreff: Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Vorgang: OM 6747/20 OBR 11 Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich mit Hessen Mobil Maßnahmen zu ergreifen, die die Unfallgefahr an oben genannter Kreuzung deutlich reduzieren. Begründung: Die OM 6747 2020 hat bereits auf die Gefahr des Kreuzungsbereiches hingewiesen. Der tödliche Verkehrsunfall vom 08.11.2020 an eben jener Stelle zeigt die Wichtigkeit sofort greifender Maßnahmen. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.10.2020, OM 6747 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6967 2020 Die Vorlage OF 795/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2020, OF 794/11 Betreff: Neugestaltung der Vilbeler Landstraße im Abschnitt Taschnerstraße/Voltenseestraße bis zur Einmündung Wilhelmshöher Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Hessen Mobil die Umgestaltung der Vilbeler Landstraße voran zu treiben. Die Neugestaltung soll sich an dem bestehenden Abschnitt zwischen Borsigallee und Taschnerstraße / Voltenseestraße orientieren und logisch daran anschließen. Begründung: Durch eine Neugestaltung des genannten Abschnitts bieten sich große gestalterische Möglichkeiten. Die Fahrspuren werden auf 2 reduziert. An den Fahrbahnrändern können die bestehenden Fahrradwege, die bereits im neugestalteten Bereich existieren, fortgeführt werden. Als Fahrbahnteiler bieten sich Grünflächen für Insekten o.ä. an. An geeigneter Stelle wird durch einrichten von Abbiegemöglichkeiten das Abbiegen ermöglicht. Insbesondere für die Verkehrssicherheit bieten sich hier erhebliche Potenziale, da das Überholen mit erhöhter Geschwindigkeit unterbunden wird. Zusätzlich kann die Fahrradverbindung nach Seckbach und Bergen auf eigenen Fahrstreifen gestärkt werden. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 11 am 30.11.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6966 2020 Die Vorlage OF 794/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach "Der Magistrat wird" die Worte "in Absprache mit dem Ortsbeirat 16" eingefügt werden. Abstimmung: CDU, LINKE., GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 784/11 Betreff: Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Magistrat wird aufgefordert, an oben genanntem Verkehrspunkt einen Kreisverkehr einzurichten. Sofern ein Kreisverkehr nicht möglich ist freut sich der Ortsbeirat über geeignete Alternativvorschläge. Begründung: Genannter Verkehrspunkt ist sehr stark frequentiert. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten bilden sich häufig Rückstaus sowohl von der Wilhelmshöher Straße kommend, als auch von Enkheim kommend auf die Wilhelmshöher Straße. Auch wenn der Kreuzungsbereich nicht als Unfallschwerpunkt bekannt ist bietet ein Kreisverkehr eine deutliche Steigerung des Verkehrsflusses. Die Geschwindigkeit auf der Vilbeler Landstraße wird reduziert und durch die Errichtung von Fußgängerüberwegen an den Ein- und Ausfahrten des Kreisverkehrs tritt eine erhebliche Besserung für Fußgänger ein. Antragsteller: CDU SPD GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 26.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6747 2020 Die Vorlage OF 784/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2020, OF 332/16 Betreff: Verwilderte Brachflächen am Berger Nordhang Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. die völlig verwilderten Brachflächen "Am Traubenrain" Flurstück 19/1 in der Verlängerung zum Landgraben ebenso wie das Flurstück 91 bis hin zum jüdischen Friedhof an der Vilbeler Landstraße vom Wildwuchs von bis zu 2 m hohen Disteln, Brombeerhecken, jungen Birken und anderen Jungbäumen schnellstmöglich zu befreien, um den Samenflug der schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden zu unterbinden, die vom Wind über den ganzen Nordhang verteilt werden. Den in dieser undurchdringlichen Dickung zur Plage gewordenen Wildschweinen ist die Deckung zu entziehen, da sie die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen bei der Futtersuche gerne verwüsten und plündern. 2. Da die Flächen vor mehr als 8 Jahren den örtlichen Bauern von der Stadt aufgekündigt wurden, um Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet Leuchte in Form von Streuobstwiesen nachzuweisen, wird der Magistrat gebeten, nach der jetzt erforderlichen, sehr aufwendigen Rekultivierung endlich die ursprünglich geplanten Streuobstwiesen anzulegen und dauerhaft zu pflegen, oder alternativ die Flurstücke wieder den Landwirten zur Bewirtschaftung zu verpachten. Begründung: Der Samenflug der mehr als 2m hohen Disteln führt, insbesondere bei starkem Wind, zur Verunkrautung großer Ackerflächen am ganzen Berger Nordhang insbesondere mit den sehr schwer zu bekämpfenden Disteln und Karden, während die mehr als 2 m hoch gewucherten Brombeerhecken und mindestens 8 Jahre alten Gehölze, wie Birken, Ahorn und Holunder sich zu einem undurchdringlichen Dickicht und Refugium für immer mehr Wildschweine entwickelt haben, die aus dem Schutz der Dornenwildnis die angrenzenden Felder verwüsten und auch für Spaziergänger am Nordhang nicht ganz ungefährlich sind, wenn sie sich belästigt oder z.B. von stöbernden Hunden angegriffen fühlen. Deshalb muß vom Eigentümer, der Stadt Frankfurt, umgehend ein für alle Landwirte, Spaziergänger und sonstige Anlieger zumutbarer kultivierbarer Zustand wiederhergestellt werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 22.09.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6630 2020 Die Vorlage OF 332/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 755/11 Betreff: Raiffeisenstraße: Ortsbegehung mit dem Straßenverkehrsamt und weiteren Vertretern am 11.02.2020 Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 609/20; Protokoll v. 12.02.2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat, Maßnahmen zu ergreifen, um in der Raiffeisenstraße das Fahren gegen die Einbahnstraße zu verhindern. Es kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, die nochmals geprüft werden müssen: - Sperrung der Raiffeisenstraße ab evangelischer Kirche mit Stahlabweisern - Blitzer - Messgeräte - verstärkte Kontrollen - ggf. geänderte Verkehrsführung / Vorschläge gibt es, ob diese realisierbar sind, muss bei einem weiteren Ortstermin mit dem Straßenverkehrsamt besprochen werden - Einbau von Schikanen auf der Raiffeisenstraße / Verengungen wo möglich Begründung: Bei dem benannten Ortstermin wurde (außerhalb des Protokolls) von den Behörden die Ansicht vertreten, dass man in Frankfurt mit einer gewissen Zahl Verkehrsübertretungen rechnen muss und so gesehen im Riederwald paradiesische Zustände herrschen. Eine solche Aussage von verantwortlichen Stellen ist kein gutes Signal. Es wurde auch gesagt, dass Kinder lernen müssen in beide Richtungen zu schauen, das ist zwar richtig, aber in erster Linie müssen AutofahrerInnen lernen sich an die Verkehrsregeln zu halten. Jedenfalls kann diese Argumentation nicht dazu dienen, hier nicht tätig zu werden. Das immer wieder kehrende Argument das es sich hier nicht um einen Unfallschwerpunkt handelt, ist schwer erträglich, denn wenn sich hier jemals ein Unfall ereignet, dann in jedem Fall mit Personenschaden und schlimmen Folgen. Zur Erinnerung, hier wohnen Familien mit kleinen Kindern, es gibt einen Kindergarten und eine Krabbelstube. Auch der Ansicht das konkrete Messungen mit elektronischen Messgeräten verworfen werden, weil keine nennenswerten Zahlen zu erwarten sind, muss widersprochen werden. Dies entspricht nicht den täglichen Erfahrungen der AnwohnerInnen. Es ist gut, dass der Stadtteil mit dem Schutzmann vor Ort einen engagierten und guten Ansprechpartner gewonnen hat, er ist jedoch nicht immer vor Ort und somit kann es sein, dass bei ihm selbst der Eindruck entsteht dass das Fahren gegen die Einbahnstraße selten vorkommt. Wenn es jedoch zum täglichen Erleben gehört, kommt man zu einer anderen Bewertung. Dies zeigt das beigefügte Protokoll, das mit Hilfe von Anwohnern erstellt wurde und natürlich nicht vollständig sein kann, aber es zeigt das das Fahren gegen die Einbahnstraße systematisch geschieht, insbesondere wenn Stau auf dem Erlenbruch herrscht. Den Ordnungsbehörden müssen zudem viele Anzeigen vorliegen, die dies bestätigen. Durch Corona, und die damit verbundenen Einschränkungen, hat es sich zwar deutlich entspannt, aber es ist damit zu rechnen, dass sich die Situation nach Ablauf der Sommerferien wieder auf "Normalmaß" verschlimmern wird. Die AnwohnerInnen sind nicht gewillt, diese ständigen Übertretungen, die mit hoher Rücksichtlosigkeit und Aggressivität verbunden sind, auf Dauer hinzunehmen und werden mit Aktionen das Thema in der Öffentlichkeit weiter thematisieren. Nachfolgend nur einige Fälle: Datum Uhrzeit Kennzeichen Fahrzeugmodell 21.03.2020 17:30 bekannt Kleinwagen silber 09.04.2020 14:30 bekannt Kombi anthrazit 23.04.2020 15:10 bekannt Mercedes schwarz 23.04.2020 16:10 bekannt Kombi 25.04.2020 15:00 bekannt BMW 05.05.2020 12:50 bekannt goldfarbenes Auto 09.05.2020 Dez 35 bekannt BMW SUV weiß 14.05.2020 15:00 ? VW Transporter weiß 14.05.2020 16:55 bekannt ? 14.05.2020 17:10 bekannt ? 17.05.2020 19:00 bekannt schwarzer Smart 22.05.2020 14:40 bekannt weißer Sprinter 22.05.2020 17:42 bekannt BMW 3er Cabrio schwarz 27.05.2020 16:37 bekannt Range Rover grau 28.05.2020 14:33 bekannt BMW schwarz 29.05.2020 17:42 bekannt BMW weiß 02.06.2020 11:20 bekannt schwarzes KFZ 02.06.2020 14:20 bekannt blauer Golf Kombi 02.06.2020 17:30 bekannt VW Caddy grau 02.06.2020 18:00 ? Motorroller 02.06.2020 18:30 ? schwarzer Kleinwagen 03.06.2020 17:15 ? orangener Quad 03.06.2020 18:20 bekannt Mercedes silber 04.06.2020 12:11 bekannt roter Transporter 04.06.2020 16:38 ? 3 er BMW 04.06.2020 16:45 bekannt Porsche 04.06.2020 19:00 bekannt VW Bus T 05.06.2020 10:57 ? Roller 05.06.2020 20:45 bekannt dunkler VW Golf 06.06.2020 16:35 ? VW Polo schwarz 08.06.2020 16:20 ? 3er BMW schwarz 08.06.2020 15:27 ? blauer Kleinwagen 08.06.2020 15:56 ? Mercedes silber 09.06.2020 17:55 ? Roller 10.06.2020 15:52 bekannt schwarzer Ford 10.06.2020 16:00 Gelber Fiat Kleinwagen 10.06.2020 16:20 bekannt VW anthrazit 10.06.2020 16:45 bekannt Renault silber 10.06.2020 18:00 ? Roller 10.06.2020 18:11 ? weißer Transporter 10.06.2020 18:15 bekannt schwarzes KFZ 10.06.2020 19:39 ? schwarzes Motorrad 10.06.2020 20:55 ? Roller 11.06.2020 09:40 bekannt weißes KFZ 12.06.2020 14:45 bekannt Golf silber 12.06.2020 15:57 bekannt weißer Transporter 12.06.2020 16:22 bekannt anthr. KFZ 13.06.2020 15:25 bekannt Motorrad 15.06.2020 14:52 bekannt Audi SUV weiß 15.06.2020 16:00 ? Transporter weiß 15.06.2020 16:51 bekannt Mercedes blau 16.06.2020 11:20 ? BMW SUV grau 16.06.2020 17:04 bekannt blaues KFZ 18.06.2020 11:50 bekannt Transporter der Tafel 18.06.2020 12:25 bekannt Mercedes beige 18.06.2020 12:32 ? Roller 19.06.2020 13:30 bekannt schwarzer Smart 19.06.2020 15:20 bekannt VW Passat blau 19.06.2020 15:30 bekannt Ford silber 19.06.2020 15:56 ? Roller 20.06.2020 10:00 bekannt schwarzer Kleinwagen 23.06.2020 20:15 bekannt weißer Mercedes SUV 29.06.2020 16:42 bekannt Smart gold / gelb 29.06.2020 18:18 bekannt ? Silber 30.06.2020 11:55 bekannt weißer Mercedes Transporter 30.06.2020 14:05 bekannt book-n-drive Auto 30.06.2020 18:31 bekannt book-n-drive Auto 01.07.2020 17:15 bekannt Mercedes weiß 02.07.2020 18:54 bekannt Mercedes siber 02.07.2020 19:03 bekannt SUV weiß 08.07.2020 16:18 bekannt Opel silber 09.07.2020 18:14 bekannt weißer Kombi Zitate von Anwohnern zum Thema: "Die Aussage "Kinder müssen lernen im Straßenverkehr aufzupassen und in beide Richtungen zu schauen" finde ich, ist eine Frechheit. Ich selbst bin schon zwei Mal fast über den "Haufen" gefahren worden - ohne echten Personenschaden wird die Polizei allerdings nicht aktiv." "Mal wieder unverständlich wie hier eine, hoffentlich nie passierende, Tragödie mit einem schweren Unfall in Kauf genommen wird und eigentlich vernünftige Menschen eine Gefahrenlage einfach nicht sehen wollen." "dieser Zustand ist nicht zu akzeptieren. Auch wenn es zurzeit etwas ruhiger ist (Corona) ist dieses Verhalten der Verkehrsteilnehmer die gegen die Fahrtrichtung fahren (brettern) um den Stau am Erlenbruch zu umgehen nicht hinnehmbar, da sie sich und vor allem andere Mensch und Tier in höchste Gefahr bringen. Leider ist das mit nur einer Kontrolle schwer zu belegen da es nach meiner Meinung zwischen ca. 3 und 15 mal am Tag passiert. Wir hatten da auch schon oft Ärger und wurden bedroht wenn man die Personen ansprach." "Ich bräuchte hier wirklich mal Hilfe mit Anzeigenschreiben, vielleicht wird es dann der Stadt zu viel und sie unternehmen etwas." "Ich habe schon mehr als einmal das zuständige Polizeirevier verständigt und auch schon diverse Vergehen angezeigt. Es ist wahr das es auf der Straße leider schnell eskaliert, wenn man die Fahrzeuge anhält und auf das Fehlverhalten aufmerksam macht." "Aber nicht nur die die gegen die Einbahnstraße fahren, sondern eben auch die, die mit hoher Geschwindigkeit zahlreich in die richtige Richtung fahren finde ich bedenklich." "Also meine Beobachtungen sind andere. Es wird regelmäßig gegen die Einbahnstraße gefahren, mehrmals täglich würde ich sogar sagen. Das ist ja nichts Neues. Ich halte eine Aktion für angebracht." "Ich kann fast täglich Autos beobachten, die meist mit mehr als den erlaubten 30 km/h gegen die Einbahnstraße fahren, auch habe ich schon mehrmals Autos dabei beobachtet, die dabei ein Stück auf dem Gehweg gefahren sind, weil sie jemand darin hindern wollten, weiter gegen die Einbahnstraße zu fahren." "Die rasen hier durch, als gibt es kein Morgen." Auch aus der richtigen Richtung fahren die hier oft mit 60-70 km/h, das in einem Wohngebiet mit vielen Kindern, das an der Rümelinstraße Vorfahrt zu achten ist oder Radfahrer hier Vorrang haben wird ebenfalls gnadenlos ignoriert. "Ich habe schon manchen Autofahrer angesprochen, meist wurde mir in einem aggressiven Ton geantwortet und die Fahrer haben sich uneinsichtig gezeigt, diese Situationen haben mich sehr gestresst." "Ich habe zwei Kinder, die auch mal auf die Straße rennen und dabei nicht nach links schauen, weil sie nicht erwarten das auch von links Autos kommen. Aber nicht nur Kinder sind davon betroffen, auch Erwachsene erwarten das nicht." "Zur Entschärfung von lebensgefährlichen Situationen und auch im Sinne eines stressfreieren Lebens ist es erforderlich, dass hier besondere Maßnahmen ergriffen werden." "Neulich ist ein Sprinter mit mindestens 60 Sachen oder mehr über sämtliche Bürgersteige gerast, über die Rümelinstraße drüber, wäre da jemand rausgekommen, der hätte keine Chance gehabt." "Erst kürzlich wurde ein junger Familienvater, der mit seiner Tochter den Zebrastreifen am Kindergarten überqueren wollte, von drei jungen Männern übel beschimpft und bedroht, nachdem diese mit großer Geschwindigkeit aus der falschen Richtung auf den Fußgängerüberweg zurasten und im letzten Moment zum Stehen kamen. Auf Ihr Fehlverhalten angesprochen reagierten sie aggressiv und waren, trotz mehrerer Zeugen des Vorfalls, nicht zur Einsicht bereit. Auch dieser Fall kam zur Anzeige." Der Ortsbeirat bittet aufgrund der Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohnern erneut um einen Ortstermin, der dazu dienen soll in aller Gründlichkeit geeignete Maßnahmen zu erarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 609 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 755/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6610 2020 Die Vorlage OF 755/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE. und GRÜNE gegen CDU und 1 BFF (= Ablehnung); 1 BFF und FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 760/11 Betreff: Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf folgenden Straßenecken Poller zu installieren um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern. (§12 Abs. 3 Nr. 1 STVO): Motzstraße - Ecke Iselinstraße und Friedrich List Straße Schlettweinstraße - Ecke Nebeniusstraße, Friedrich List Straße, Karl Marx Straße und Motzstraße Begründung: In letzter Zeit häufen sich im o.g. Bereich Beschwerden, dass die Ecken zugeparkt werden. Es wurde berichtet, dass es schon häufiger vorkam, dass die Müllabfuhr nicht anfahren konnte und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge nur eingeschränkt möglich war. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 760/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6615 2020 Die Vorlage OF 760/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Magistrat wird gebeten, auf folgenden Straßenecken je nach Möglichkeit entweder Poller zu installieren oder Sperrflächen zu markieren, um das Parken im Kreuzungsbereich zu verhindern (§ 12 Absatz 3 Nr. 1 StVO):" und die Aufzählung um "Lahmeyerstraße/Ecke Lassallestraße" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.07.2020, OF 757/11 Betreff: Lassallestraße: Radverkehr durchgehend in beide Richtungen freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten den Radverkehr in der Lassallestraße durchgehend für beide Richtungen frei zu geben und entsprechende Straßenmarkierungen aufzubringen. Begründung: Der Radverkehr ist auf der Lassallestraße, ab Schäfflestraße bis Friedrich List Straße, beidseitig freigegeben und markiert. Ab Friedrich List Straße, bis zur Lahmeyerstraße, gibt es keine Freigabe. Eine Freigabe ist wünschenswert, da die Lahmeyerstraße eine gute, verkehrsberuhigte Alternative zum Erlenbruch bietet. Sie wird daher auch jetzt schon genutzt, bei gegenseitiger Rücksichtnahme ist das problemlos möglich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 24.08.2020, TO I, TOP 23 Beschluss: Die Vorlage OF 757/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 11 am 21.09.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6612 2020 Die Vorlage OF 757/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2020, OF 742/11 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: - Gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019 am FGÜ vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen. - Gemäß dem Protokoll vom 13.12.19 in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen. - den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen - Installationen einer Fußgängerampel über die Gustav Behringer Straße bzw. über die Baustraße - je nach Bauphase. - Eine Beleuchtung des Überweges Gustav Behringer Straße (Strommast befindet sich direkt am Überweg) - Installation einer Fußgängerampel direkt vor der Schule in der Vatterstraße statt des Zebrastreifens - Einführung der SchülerInnen durch die Verkehrspolizei vor der jeweiligen Bauphase in Abstimmung mit der Schulleitung. Besondere Berücksichtigung muss die Zeit nach den Sommerferien finden, wenn die Erstklässler eingeschult werden. - Kontakt mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel aufzunehmen und zu vereinbaren das die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Desweiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden. - An der Kreuzung Erlenbruch / Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße ein Blinklicht anzubringen, sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o.g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Zusätzlich hat die Schulleitung weitere Maßnahmen als notwendig erkannt. Es ist mit einer starken Zunahme des Verkehrs in der Vatterstraße zu rechnen, sobald der Ringverkehr eingerichtet ist. Zusätzlich hat die VGF mit Bautätigkeiten begonnen, sodass zu erwarten ist, das der Lieferverkehr von 2 Baustellen und der zusätzliche Autoverkehr der durch die Einrichtung der Ringstraße entsteht zu chaotischen Zuständen führt. Die Situation auf den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, Haenischstraße, Gustav Behringer Straße und Vatterstraße ist für Grundschulkinder so unübersichtlich das Maßnahmen erforderlich sind. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 22.12.2019, OF 647/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6229 2020 1. Die Vorlage OF 647/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 742/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.05.2020, OF 728/11 Betreff: Das Gebiet rund um den Sausee ist auf illegale Nutzung und illegale Bauten zu kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Gebiet rund um den Sausee - zwischen Flinschstraße, Gustav-Behringer-Straße und Enkheimer Steg - auf illegale Nutzungen und illegale Bauten zu kontrollieren. Eventuell festgestellten Verstößen gegen die Richtlinien im Landschaftsschutzgebiet der Zone 1 ist konsequent nachzugehen, illegale Nutzung ist zu unterbinden und illegale Bauten sind zurück zu bauen. Begründung: In dem Gebiet rund um den Sausee ist immer wieder zu beobachten, dass u. a. illegale Baulager angelegt und illegale Bauten errichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.02.2020, OF 714/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6231 2020 1. Die Vorlage OF 714/11 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 728/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2020, OF 317/16 Betreff: Wilde und illegale Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in den wilden und illegalen Kleingärten im Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg Fahrtrichtung Bergen rechts, geordnete Verhältnisse amtlich herstellen zu lassen. Dieses Gebiet wird in keinster Weise der in der B194 gegeben Erläuterung zum Regionalen Flächennutzungsplan gerecht. Begründung: Weder die ökologisch bedeutsame Flächennutzung zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft noch und der Grundwasserschutz ist hier überhaupt gegeben. Es werden Schadstoffe gelagert, gleichfalls sind mit Sicherheit Toiletten angelegt, deren Inhalt in den Boden einsickert. Wo entnehmen die Nutzer das Gießwasser, und wer gab die Genehmigung für die vielen Gartenhütten (Siedlungsbeschränkungsgebiet) Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 16 am 26.05.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6052 2020 1. a) Die Vorlage B 194 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. 2. Die Vorlage OF 317/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2020, OF 304/16 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Vorgang: B 495/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Buslinie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Buslinie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte > Berger Weg > Klingenweg > Vilbeler Landstraße > B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Buslinie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in dem Bericht B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates 11 mit einer momentan nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die im Tenor genannte Fahrstrecke verbindet die Buslinie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Buslinie 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 18.02.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5822 2020 Die Vorlage OF 304/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung WBE
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2020, OF 711/11 Betreff: Buslinie 83 als Ringbuslinie Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die Linie 83 (Lohrbergbus) als Ringbuslinie einzurichten. Die Linie 83 verkehrt über folgende Route: Friedberger Warte -> Berger Weg - > Klingenweg -> Vilbeler Landstraße -> B 521 zurück zur Friedberger Warte. Begründung: Der Sinn und die Bedeutung der Linie 83 sind dem Magistrat bekannt. Jedoch weist der Magistrat in der B 495 den guten Vorschlag des Ortsbeirates mit einer, momentan, nicht darstellbaren Linienführung zurück. Durch die oben genannte Fahrstrecke verbindet die Linie 83 eine Vielzahl an zusätzlichen Fahrgästen durch den Anschluss an die Buslinien 42 und 43 sowie die Busline 551 im Bereich Bergen und an die Straßenbahn Linie 18 sowie den Bus 34. Sofern ein direktes Abbiegen des Busses vom Klingenweg in die Vilbeler Landstraße nicht möglich ist, ist auch eine Linienführung über Marktstraße, Landgraben und Nordring vorstellbar. Alternativ freut sich der Ortsbeirat über Alternativvorschläge seitens des Magistrats, bevor es wieder zu einer pauschalen Ablehnung kommt. Antragsteller: CDU SPD FDP LINKE. GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5795 2020 Die Vorlage OF 711/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP, LINKE., GRÜNE
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 709/11 Betreff: Fußwege beleuchten - Angsträume beseitigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten kurzfristig dafür Sorge zu tragen, dass der derzeit völlig unbeleuchtete "Heinz-Saalig-Weg", der die Straßen "Am Erlenbruch" mit der Lassalle Straße verbindet ausreichend beleuchtet wird. Des Weiteren ist eine zusätzliche Beleuchtung des Fußweges zwischen "Rümelinstraße" und dem "Engelsplatz" erforderlich, der lediglich durch eine einzige (zurzeit flackernde) Laterne beleuchtet wird. Begründung: Gerade im Winterhalbjahr sind vom Schulkind bis zur Seniorin alle gezwungen, in der Dunkelheit, die Fußweg Verbindungen im Stadtteil Riederwald zu nutzen. Für viele Menschen sind unübersichtliche dunkle Wege Angsträume. Hinzu kommt die Unfallgefahr durch Stolpern und Stürze. Um die Unfallgefahr zu minimieren und das Sicherheitsgefühl zu verstärken sollte schnell gehandelt werden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5793 2020 Die Vorlage OF 709/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.01.2020, OF 706/11 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt Bauzeit deutlich verkürzen Vorgang: M 144/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert: 1. Die Baumaßnahmen zur grundhaften Sanierung der Wilhelmshöher Straße derart zu organisieren, dass die derzeit veranschlagten 30 Monate, deutlich unterschritten werden. Dies könnte, neben weiteren Planänderungen, z. B. durch Verlängerung der geplanten Baugruben (z. Zt. sind nur 50m Längen geplant) realisiert werden. 2. Die 4-wöchige komplette Sperrung infolge der Baumaßnahmen an der Kreuzung Wilhelmshöher Str. / Altebornstr. / Atzelbergstr. ist durch die Planung geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Mindestens der 43er Bus sollte durchgängig über die Atzelbergstraße fahren können. Begründung: Der Ortsbeirat 11 begrüßt die Grundsanierung eines Teils der Wilhelmshöher Straße. Die Verkehrsbelastung in Seckbach, an der Wilhelmshöher Straße, ist schon seit Jahrzehnten ein großes Problem für die Anwohner/innen. Als Hauptursache ist der Pendlerverkehr zu nennen. Gerade der Lastwagenverkehr verursacht immer wieder Schäden an der Bausubstanz im historischen Ortskern. Für Fußgängerinnen und Fußgänger bieten die Gehwege keine ausreichende Sicherheit. Bereits in den 1960er Jahren wurden an den Magistrat Forderungen nach einer Grundsanierung der Straße erhoben und in den Folgejahren immer wieder vorgetragen. Im Jahr 2001 wurde dann die Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Straße Am Kappelgarten und der Henry und Emma-Budge-Stiftung grundhaft saniert. Seitdem sind in diesem Abschnitt die Erschütterungen der Häuser nicht mehr feststellbar und die Anwohner/innen mit dem Zustand zufrieden. Der stadteinwärts liegende Abschnitt der Straße blieb bis heute leider unberücksichtigt. Da die Baumaßnahmen für die Seckbacher/innen und darüber hinaus auch für die Bürger/innen der angrenzenden Stadtteile eine große Belastung darstellen, ist die Bauzeit deutlich zu verkürzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5791 2020 Die Vorlage OF 706/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Aufzählung im Tenor folgende Ziffer hinzugefügt wird: "3. Falls Ziffer 2. nicht realisierbar sein sollte, für den Bus der Linie 43 eine Ringbuslinie, beginnend in der Leonhardsgasse, über Gwinnerstraße - Borsigallee - Vilbeler Landstraße - Bergen Ost und zurück über die Wilhelmshöher Straße in die Leonhardsgasse einzurichten." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 684/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 80 2020 Die Vorlage OF 684/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 698/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Renovierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt des Jahres 2020 und 2021 werden jeweils Mittel in Höhe von 50 000.- Euro eingestellt um mit den notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen in den Bunkern in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße im Riederwald beginnen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 91 2020 Die Vorlage OF 698/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 685/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.12 Verkehrsplanung Einrichtung einer Ringbuslinie (Linie 83) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, insbesondere während der Bauarbeiten auf der Wilhelmshöher Straße, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Der Lohrberg erfreut sich jedes Jahr immer größerer Beliebtheit. In den vergangenen Jahren sogar so stark, dass insbesondere an sonnigen Wochenenden ein desaströses Verkehrschaos auf den Straßen und Wegen auf dem Lohrberg herrscht. Folgerichtig hat der Magistrat erkannt, dass Handlungsbedarf besteht und versuchte mit ersten Maßnahmen den Berger Weg zu befrieden. Allerdings nicht mit dem angestrebten Erfolg. Insbesondere der Lohrbergbus, die Linie 83, ist eine Linie mit Potential. Sie wird aber kaum genutzt aus den folgenden Gründen: Der Berger Weg ist eng und wird häufig verkehrswidrig zugeparkt. Es kommen kaum noch PKWs hindurch, geschweige denn ein Kleinbus. Durch die Tatsache, dass der Bus nur zwischen Lohrberg und Friedberger Warte pendelt, muss er, nachdem er sich durch den Berger Weg gekämpft hat, in einem unnötigen und aufwendigen Manöver wenden und durch den immer noch verstopften Berger Weg zurückfahren. Den Zeitplan hält er dadurch schon ab der ersten Fahrt nicht mehr ein. Der Magistrat muss doch genauso wie der Ortsbeirat erkennen, dass eine Ringbuslinie daher mehr Vorteile bietet: Der Bus muss nicht mehr durch den verstopften Berger Weg zurück, sondern fährt über den Klingenweg in Richtung Bergen ab. Die dortige Schranke bedient nur der Busfahrer. Sie wird umgehend wieder geschlossen, um ein unberechtigtes Befahren zu verhindern. Nun erreicht der Bus weitere umliegende Stadtteile und kann aus einem viel größeren Bereich nicht mobile Menschen umweltfreundlich zum beliebten Ausflugsziel bringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 81 2020 Die Vorlage OF 685/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz des Antragstenors wie folgt lautet: "Für die Einrichtung einer Ringbuslinie der Linie 83, von der Friedberger Warte über den Berger Weg zur Vilbeler Landstraße über die Friedberger Landstraße zurück zur Friedberger Warte, werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt." und der letzte Satz der Begründung ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.01.2020, OF 693/11 Betreff: Haushalt 2020/2021 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich Am Riederbruch und Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2020 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. In den Bereichen des Tunnelbaus werden die notwendigsten Arbeiten durchgeführt um die Verkehrssicherheit herzustellen. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die AnwohnerInnen seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch", gleichen Straßen in Kriegsgebieten .Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 87 2020 Die Vorlage OF 693/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 677/11 Betreff: Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies können z. B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Die Priorität in diesem Gebiet ist hoch, die Kinderarmut ist hier extrem hoch und die Familien sind in besonderer Weise auf Unterstützung angewiesen. Zudem sind sie besonders stark von den Folgen des Autobahnbaus Riederwaldtunnel betroffen. Auch fielen Grünflächen innerhalb der Siedlung zugunsten von Neubauten weg. Quelle: OpenStreetMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 74 2020 Die Vorlage OF 677/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2019, OF 647/11 Betreff: Beschlossene Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah umzusetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Sicherung des Schulweges Pestalozzischule zeitnah zu veranlassen: - Gemäß dem Protokoll vom 27.08.2019 am FGÜ vor der Schule, Vatterstraße 1, eine Sperrfläche zu markieren und diese massiv abzusichern und vor der Schule auf Länge der Markierung Halteverbotsschilder aufzustellen. - Gemäß dem Protokoll vom 13.12.19 in der Haenischstraße vor der Baustellenausfahrt das Piktogramm "Achtung Kinder" aufzubringen. - den FGÜ über die Haenischstraße (zurzeit gelb) weiß zu streichen - nochmalige Überprüfung eines FGÜ über die Gustav Behringer Straße, eine Beleuchtung kann gewährleistet werden, da sich ein Strommast direkt am Überweg befindet. - Kontakt mit den Baufirmen der Baustelle Riederwaldtunnel aufzunehmen und zu vereinbaren das die Baustellenandienung erst ab 9:00 Uhr erfolgen soll. Des Weiteren sollen die Fahrer der Baustellenfahrzeuge für den Schulweg sensibilisiert werden. - An der Kreuzung Erlenbruch / Haenischstraße für die stadtauswärts fahrenden Linksabbieger in die Haenischstraße ein Blinklicht anzubringen, sowie eines weiteren Blinklichtes für die stadteinwärts fahrenden Rechtsabbieger in die Haenischstraße, um die Aufmerksamkeit auf die Fußgängerüberwege zu lenken Begründung: Bei den Ortsbegehungen am 27.08.2019 und 13.12.2019 wurden o.g. Maßnahmen mit den zuständigen Fachämtern erarbeitet. Eine zeitnahe Umsetzung ist notwendig. Die Situation an den Fußgängerüberwegen Erlenbruch, in der Haenischstraße und vor der Schule hat sich durch die aktuellen Bautätigkeiten für den Riederwald deutlich verschlimmert. Die Schulkinder sind konkreten Gefahren ausgesetzt, Abhilfe ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 22.06.2020, OF 742/11 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 11 am 20.01.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 647/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 11 am 17.02.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 647/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6229 2020 1. Die Vorlage OF 647/11 wird durch die Annahme der Vorlage OF 742/11 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 742/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.11.2019, OF 640/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Vorgang: OM 4104/19 OBR 11; ST 1391/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Nach langer und intensiver Diskussion, auch mit den Anwohner*innen, hat der Ortsbeirat 11 am 21.1.2019 gefordert, die Raiffeisenstraße im Riederwald, für die Durchfahrt zu sperren (OM4104). Mit der ST 1391 (vom 29.7.2019) bedauert der Magistrat, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist, keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können. Wir fragen den Magistrat: Zu welchen Beratungsergebnissen ist der Magistrat zwischenzeitlich gekommen und wann wird eine Entscheidung erfolgen? Begründung: Die gefährlichen Situationen durch Falschfahrer haben weiter verschärft. Vor allem im Berufsverkehr fahren Autofahrer entgegen der Einbahnstraße durch die Raiffeisenstraße um den Stau am Erlenbruch zu umgehen. Durch die Vorbereitungsarbeiten "Am Erlenbruch" für den Riederwaldtunnel hat der Schleichverkehr weiter zugenommen. Wenn im Jahre 2020 mit den Baumaßnahmen auf der Wilhelmshöher Straße in Seckbach begonnen wird, wird der Verkehrsdruck im Riederwald weiter zunehmen. Daher besteht zeitnah Handlungsbedarf. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2019, OM 4104 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1391 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1506 2019 Die Vorlage OF 640/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2019, OA 494 entstanden aus Vorlage: OF 281/16 vom 26.09.2019 Betreff: Fehlende Baugebiete Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob das zurzeit als "wilde Kleingartenanlage" genutzte Gebiet an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg als Baugebiet ausgewiesen werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.04.2020, B 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.12.2019, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 494 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.01.2020, TO I, TOP 44 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 494 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.01.2020, TO I, TOP 45 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 30.01.2020, TO II, TOP 57 Beschluss: Der Vorlage OA 494 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FRAKTION gegen AfD und FDP (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 5220, 39. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 30.01.2020 Aktenzeichen: 61 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.10.2019, OA 489 entstanden aus Vorlage: OF 629/11 vom 14.10.2019 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236, zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens mit der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Tenor beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236, hierzu u. a. Folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Antrag vom 02.01.2021, OF 798/11 Anregung vom 25.01.2021, OA 673 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.11.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 16 am 03.12.2019, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OA 489 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung) 35. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 32 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 68 Beschluss: Der Vorlage OA 489 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 5029, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2019, OF 271/16 Betreff: Bürgersteig in der Marktstraße zwischen den Hausnummer 56 und 58 bzw. Einfahrt in die Straße am Königshof Der Ortsbeirat 16 - Bergen Enkheim möge beschließen Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird beauftragt, zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen. Der Magistrat möchte bitte prüfen, ob der Bürgersteig auf der Südseite Marktstraße zwischen den Hausnummern 56 und 58 (Einfahrt in die Straße Am Königshof) durchgezogen werden kann, ähnlich der Lösung für die Einfahrt in den Heinrich-Zinß-Weg von der Vilbeler Landstraße. Begründung: Bei dieser Lösung sind die Autofahrer die von der Marktstraße in die Straße "Am Königshof" einfahren gehalten, den Bürgersteig zu überfahren, dieses bringt für die Fußgänger auf diesem Bürgersteig eine Verbesserung der Sicherheit, auch ist dann die Anfangsgeschwindigkeit der Fahrzeuge in der Straße "Am Königshof geringer. Den die Autofahrer rechnen nicht beim Einfahren in die Straße mit Fußgängern und oder Radfahrer, die ihnen auf der Straße entgegenkommen. Blick aus dem Heinrich-Zinß-Weg Richtung Vilbeler Landstraße Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 271/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, SPD und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2019, OF 629/11 Betreff: Im Rahmen der Gesamtverkehrsplan (GVP)-Untersuchungen ist auch ein Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen Vorgang: B 614/07; B 236/08; B 340/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, bei den anstehenden GVP-Untersuchungen auch einen Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost zu untersuchen; gemäß der im Bericht des Magistrats vom 09.05.2008 zugesagten optionalen Flächensicherung. Hierbei könnte die Streckenführung folgendermaßen verlaufen: Abzweigung der U-Bahn Am Erlenbruch, Einmündung in die Gwinnerstraße, weiter über die alte Trasse der ehemaligen Straßenbahnlinie 20 (Kirchbergweg) und ab der ehemaligen Endstation der Straßenbahnlinie 20 im Tunnel bis an den Ortsrand Bergens sowie der Option einer Verlängerung in Richtung Niederdorfelden. Begründung: Die Einwohner Seckbachs, Bergen-Enkheims und die Pendler aus der Gegend nordöstlich von Bergen-Enkheim benötigen dringend eine ÖPNV-Alternative zum Individualverkehr. Der Bau der beantragten U-Bahn-Strecke würde die Chance, die Stadtteile Bergen-Enkheim und Seckbach vom Durchgangsverkehr zu entlasten, drastisch erhöhen. Falls im Rahmen der GVP-Untersuchungen die Stadtbahnverlängerung von der Seckbacher Landstraße über den Atzelberg nach Bergen kein positives Ergebnis erreicht, ist der im Antragstext beschriebene Abzweig von der Stadtbahnstrecke Am Erlenbruch bis Bergen-Ost hierzu eine sinnvolle Alternative. Der Magistrat führt in seinem Bericht vom 09.05.2008, B 236 hierzu u. a. folgendes aus: "Gleichwohl will der Magistrat die Option für eine langfristige Anbindung Bergens an das Schienennetz aufrecht halten. Neben der im Gesamtverkehrsplan bereits enthaltenen Option einer weiteren Verlängerung der U 4 über die geplante Erweiterung bis Seckbach-Atzelberg hinaus kann auch ein Abzweig von der U 7 durch das Gewerbegebiet Seckbach eine diskussionswürdige Alternative darstellen. Daher wird der Magistrat sowohl für die Verlängerung der U 4 als auch für den Abzweig von der U 7 eine langfristige Flächensicherung betreiben". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.08.2007, B 614 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 236 Bericht des Magistrats vom 16.09.2019, B 340 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung OA 489 2019 Die Vorlage OF 629/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2019, OF 270/16 Betreff: Änderung der Straßenführung - Philipp-Puth-Straße und Siedlerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, in den oben genannten Straßen die Einfahrt von der Vilbeler-Landstraße durch ein Einfahrtsverbotsschild zu ändern. Es soll zukünftig zur Vermeidung von LKW- und Schleichverkehr die Einfahrt in die Philipp-Puth-Straße und die Siedlerstraße von der Vilbeler Landstraße aus für alle Fahrzeuge außer Fahrrädern untersagt werden. Dazu soll an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße ein Austausch des Verkehrszeichens 250 mit ZZ 1020-30 gegen 267 mit ZZ 1022-10 erfolgen. Um ein Ausweichen auf die noch schmalere Siedlerstraße zu verhindern, ist auch zu dieser Straße ein Einfahrtsverbot mit Verkehrszeichen 267 mit ZZ 1022-10 notwendig. Siehe nachstehende Skizze. Begründung: Das derzeit an der Kreuzung Philipp-Puth-Straße / Vilbeler Landstraße angebrachte Verkehrsschild 250 "Durchfahrt verboten" mit dem Zusatz "Anlieger frei" bringt nicht die gewünschte Wirkung. Da eine dauerhafte Kontrolle und Sanktionierung des derzeitigen Durchfahrtsverbots durch das Zusatzschild Anlieger frei ist mangels Personal der Stadtpolizei nicht möglich. Es ist permanent viel Durchgangsverkehr festzustellen; insbesondere Elterntaxis und Pendler aus Maintal, Abflussverkehr vom Hessen-Center, sonstiger Schleichverkehr. Durch verschiedene private Einzelbauvorhaben im südlichen Bergen-Enkheim sind außerdem bereits jetzt häufig unerlaubte Durchfahrten großer LKW festzustellen, die schon zu Beschädigungen geführt haben und eine Gefährdung darstellen. Im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Baubeginn im Neubaugebiet Leuchte, ist mit einer Verstärkung des Problems zu rechnen. Gestützt wird die Bitte des Ortsbeirats durch eine durchgeführte Anliegerbefragung, die im Ergebnis brachte, dass sich 57% weniger Durchgangsverkehr wünschen und 46% befürworten, dass keine Einfahrt mehr von der Vilbeler Landstraße in die Philipp-Puth-Straße möglich sein soll. Der beantragte Schildertausch scheint die einzig wirksame und zielführende Maßnahme zur Entlastung der schmalen Straßen zu sein. Dem Durchgangsverkehr steht die weitaus besser geeignete Straße Leuchte zur Verfügung, über die auch die Anwohner mit nur geringem Umweg in das Siedlungsgebiet einfahren können. Quelle: Googel Maps Quelle: Eberhard Schwarz Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 16 am 29.10.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5343 2019 Die Vorlage OF 270/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE und SPD gegen CDU und LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und BFF
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.09.2019, OF 1045/1 Betreff: Radweg Schmidtstraße auf der Kraftfahrstraße ausbauen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Radweg in der Schmidtstraße auf die Kraftfahrstraße zu verlegen und dort möglichst gefährdungsfrei für die Fahrradfahrer auszubauen, da der derzeit dort vorhandene Radweg zwischen der Fahrbahn und den Bäumen und keinen ausreichenden Platz bietet, um dort wirklich Radfahren zu können. Begründung: Die Schmidtstraße ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen der Mainzer Landstraße und dem Rebstock und wird auch in hohem Maße von Radfahrern genutzt, was für diese aktuell nicht gefährdungsfrei möglich ist. Zum einen ist der vorhandene Radweg viel zu schmal (siehe Foto), zum anderen kommt es im Bereich "Schwarzer Weg" immer wieder zu einem gefährlichen Zusammentreffen zwischen Radfahrern und Fußgängern, insbesondere in Höhe des dort ansässigen Imbisses mit Straßenverkauf. Aktuelle Situation Radweg Schmidtstraße Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 17.09.2019, TO I, TOP 54 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5147 2019 Die Vorlage OF 1045/1 wird mit den Maßgaben beschlossen, dass im Betreff und im Antragstenor das Wort "Kraftfahrstraße" durch das Wort "Fahrbahn" ersetzt wird. Abstimmung: SPD, CDU, FDP und BFF gegen 1 GRÜNE, ÖkoLinX-ARL und Die PARTEI (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE, LINKE. und U.B.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2019, OF 609/11 Betreff: Hinweisschild Vorsicht Kinder Ecke Gela/Flinschstraße aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, Ecke Gela / Flinschstrasse eine Verkehrsschild Achtung Kinder (Verkehrszeichen Nr. 136) aufzustellen. Begründung: Um hier Unfälle, gerade zwischen Kindern und Fahrzeugen vorzubeugen, ist es notwendig dass dieses Verkehrsschild als Warnhinweis aufgestellt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 11 am 16.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5109 2019 Die Vorlage OF 609/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.08.2019, OF 588/11 Betreff: Mögliche Maßnahmen zur Regulierung der Parksituation auf dem Lohrberg / Berger Weg sowie der Situation im Lohrpark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bei dem o. g. Ortstermin vereinbarten Maßnahmen umgesetzt werden können: Die Beschränkung der Zufahrt und die Bankettbefestigung sollen rollenden und ruhenden Verkehr derart regeln, dass Rettungsfahrzeuge wie auch der Shuttle-Bus ungestört verkehren können. Die Regelung eines beschränkten Zugangs zum Gelände soll lediglich für Wochenende und Feiertage (derzeit noch offen, ob Wochenendregelung freitags oder samstags startet) in der Zeit von Ostern bis Ende Oktober gelten. Die Beschränkte Zufahrt für den Individualverkehr über eingeschränkte Zugangsberechtigung, soll mit einem entsprechenden Angebot an ÖPNV/ Shuttle-Bussen gekoppelt werden. Die Buslinie 83 könnte zu diesem Zweck als Ringbuslinie konzipiert werden (Friedberger Warte - Lohrberg - Klingenweg - Vilbeler Landstraße - Wilhelmshöher Straße - Heinz-Herbert-Karry-Straße - Seckbacher Landstraße - Dortelweiler Straße - Friedberger Warte) Dazu müssten die beiden möglichen Zufahrten zum Lohrberg gesperrt und nur noch für Berechtigte zugänglich sein, d. h. der Berger Weg im Westen und der Klingenweg im Süden müssten entsprechende Vorrichtungen bekommen - Zugang für Radfahrer uneingeschränkt. Eine Lösung mit möglichst geringem Personaleinsatz (insbesondere auch für die Stadtpolizei) soll favorisiert werden. Die Erreichbarkeit der Lohrberg-Schänke bedarf einer gesonderten Lösung (Privatinitiative z. B. Abholung Gehbehinderter mittels Golf Caddy). Personen mit berechtigtem Anliegen sollen eine Zufahrtsberechtigung erhalten: Anwohner, MainÄppelHaus, Lohrberg-Schänke, Kleingärtner, Landwirte, Streuobstbetreiber, Freizeitgärtner eventuell weitere Personen. Für die Saison 2019 sollen die Baumstämme liegen bleiben. Bis zur Lösungsfindung (spätestens 15. Mai 2020) sollen die Baumstämme entfernt und die Bankette mit Granitstelen bestückt werden. Bei Lösungsangeboten soll stets das Einvernehmen des OBR 11 eingeholt werden. Zusätzlich zu den vorgenannten Maßnahmen soll der Magistrat geeignete Flächen für neu anzulegende Grillplätze festlegen um zur Saison 2020 das Grillen im Lohrpark verbieten zu können. Begründung: Auf Einladung des Amtes 79 fand am 18. Juli 2019 ein Treffen am Parkplatz des Lohrparks statt. Hintergrund: Im Dezernat X wird die Notwendigkeit gesehen, die kurzfristige Lösung zur Problematik Parken im Berger Weg/ Lohrberg (seit Ostern 2019 mit Hilfe von Baumstämmen entlang des Weges) in eine langfristig wirksame Lösung zu überführen. Der ämterübergreifende Termin vor Ort sollte die Grundlage für eine nachhaltig wirkende Lösung legen. Die Ablage von Baumstämmen entlang des Berger Weges - auf Privatgrundstücken abgelegt - hat seit Ostern 2019 an der Kernproblematik des illegalen Parkens und der nicht vertretbaren Verkehrssituation bei hohem Ansturm auf das Gelände nichts Grundlegendes geändert; zudem verhindern die Baumstämme vielerorts den Zugang der PächterInnen und EigentümerInnen zu ihren Streuobstwiesen. Antragsteller: FDP SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4932 2019 Die Vorlage OF 588/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Parteien: FDP, SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.07.2019, OF 594/11 Betreff: Neugestaltung öffentlicher Grünflächen im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Maßnahmen zur Aufwertung der städtischen Grünflächen im Siedlungsgebiet Riederwald zu prüfen und durchzuführen: die Bemühungen der Stadtteil-Initiative zur Bepflanzung des "Rosengärtchen" am Johanna-Tesch-Platz (gegenüber Hausnr. 16) weiter zu unterstützen. Dort ist man bemüht eine insektenfreundliche Naturwiese herzustellen und in Hochbeeten Blühpflanzen zu kultivieren um die natürliche Ökologie zu fördern auf der Grünfläche am "Nußplätzchen" (Straßendreieck Raiffeisenstraße / Roscherstraße) einen oder mehrere Schachspieltische mit Sitzgelegenheiten zu installieren die Aufstellung bzw. Genehmigung weiterer mobiler Hochbeete auf dem zukünftigen "Cäcilie-Breckheimer-Platz" die Grünfläche an der Lassallestraße zwischen Görresstraße und Karl-Marx-Straße soll als Naturgarten mit Bienenwiese eingerichtet werden Die Lücken in den Hecken an der Grünfläche (Punkt 4) sollen durch Nachpflanzung geschlossen werden Begründung: Im Rahmen einer Stadtteilbegehung mit Bürger*innen aus dem Riederwald wurde festgestellt, dass es zwar viele Grünflächen gibt, diese aber durch eine Umgestaltung besser genutzt werden könnten. Gerade im Hinblick auf Klimawandel und Insektensterben ist es wichtig, vorhandene Freiflächen (Wiesen, Parkanlagen) zu nutzen um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die vorhandenen Bepflanzungen sind zum Teil eher praktisch als naturnah, hier sollte umgedacht werden. Es besteht zudem die Hoffnung das durch diese Maßnahmen die Plätze allgemein besser genutzt werden. Derzeit fühlen sich viele Anwohner durch Gruppen gestört die insbesondere im Rosengärtchen und in der Lasallestraße durch übermäßigen Alkoholgenuss und die damit verbundene Lautstärke auffallen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4937 2019 Die Vorlage OF 594/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 17.06.2019, OA 432 entstanden aus Vorlage: OF 575/11 vom 23.05.2019 Betreff: Einrichtung eines Verkehrskreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, den Kreuzungsbereich Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße, Bebraer Straße durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße, Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und zu entspannen, ist es sinnvoll, die drei Straßen durch einen Verkehrskreisel zu verbinden. Der Verkehrskreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend zwei Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Dem von Enkheim kommenden Verkehr sollte weiter zwei Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2020, ST 71 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 26.06.2019 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.08.2019, TO I, TOP 85 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 432 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AFD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4350, 32. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 20.08.2019 Aktenzeichen: 66 0
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.06.2019, OF 249/16 Betreff: Blindenampel Vilbeler Landstraße/Marktstraße Vorgang: OM 2102/17 OBR 16; ST 2236/17 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, die mit der ST 2236 2017 vom 20.11.2017 angekündigte Erweiterung der Ampelanlage an der an der hoch frequentierten Kreuzung Vilbeler Landstraße/Marktstraße zu einer Blinden-Ampelanlage endlich kurzfristig umzusetzen. Begründung: Die Umgestaltung dieser Ampelanlage in eine Blinden-Ampelanlage an der sehr stark befahrenen Vilbeler Landstraße ist für die Anlieger, die zum Einkaufen ins Ortszentrum wollen, endlich umzusetzen. Behinderte und ältere Menschen, aber auch Kinder sind an dieser Durchgangsstraße ganz besonders gefährdet. Der Bevölkerung ist nicht zu vermitteln, wieso die Umgestaltung dieser Ampelanlage so lange dauert. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2017, OM 2102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.11.2017, ST 2236 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4834 2019 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.05.2019, OF 580/11 Betreff: Errichtung von Fahrradständern an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, an den U-Bahn-Stationen Schäfflestraße und Johanna-Tesch-Platz für den Zeitraum der U-Bahn-Sperrung in den Sommerferien 2019 zusätzliche (temporäre) Fahrradständer aufzustellen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an den beiden Stationen reichen nicht aus. Gerade ältere AnwohnerInnen fahren mit dem Fahrrad von ihrem Wohnort im hinteren Teil des Riederwalds zur Station, um von dort in die Bahn zu wechseln. Sie sehen sich oft gezwungen, Fahrräder "wild" abzustellen, beispielsweise am Geländer an der Station selbst. Hierbei kommt es zu Beeinträchtigungen des Fußgängerweges. Es bedarf daher einer Abhilfe, um die Kombination aus Fahrrad und ÖPNV attraktiv zu machen. Zusätzlich werden in den Sommerferien 2019 die U-Bahnlinien U7 und U4 nur verkürzt bis zur Schäfflestraße bzw. dem Johanna-Tesch-Platz verkehren. Von dort sollen Busse den Transport Richtung Enkheim übernehmen. Bekanntlich kommt es auf der Straße Am Erlenbruch regelmäßig zu Staus. Es ist zu befürchten, dass die Busse über 30 Minuten bis nach Enkheim benötigen werden. Viele Bergen-Enkheimer werden daher mit dem Fahrrad in den Riederwald fahren und von dort aus mit der Bahn in die Stadt fahren. Die zusätzlichen Fahrradständer an der Schäfflestraße könnten teilweise temporär aufgestellt und bei Beginn des Tunnelbaus an den neuen Ort der Station mitgenommen werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 11 am 19.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 580/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 250/16 Betreff: Vernachlässigung der Verkehrssicherungspflicht hier: Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert Den Hinweis auf entgegenkommende Radfahrer in der Taschnerstraße (Einbahnstraße) von der Triebstraße bis zur Vilbeler Landstraße vollständig herstellen zu lassen und durch entsprechende Fahrbahnmarkierung auszuweisen. Begründung: Nach aufbringen der neuen Fahrbahndecke in der Taschnerstraße fehlt die entsprechende Markierung für entgegenkommende Radfahrer auf der Fahrbahn. Die erfordert gerade für die zahlreichen, Rad fahrenden Schüler/innen eine geordnete, für Radfahrer möglichst sichere Verkehrsführung. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 18.06.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4835 2019 Die Vorlage OF 250/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.05.2019, OF 575/11 Betreff: Einrichtung eines Kreisels: Vilbeler Landstraße/Kilianstädter Straße/Bebraer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetensammlung möge beschließen: Die Vilbeler Landstraße, Kilianstädter Straße und Bebraer Straße durch einen Kreisel zu verbinden. Begründung: Auf die Ampelanlage könnte völlig verzichtet werden. An der Kreuzung Kilianstädter Straße, Bebraer Straße und Vilbeler Landstraße herrscht ein hohes Verkehrsaufkommen. Der Verkehr würde flüssiger laufen und es gäbe weniger Verkehrsunfälle. Durch die dort herrschende Ampelschaltung kommt es regelmäßig zu Unfällen. Es sind Menschen nicht unerheblich verletzt worden und erhebliche Sachschäden sind entstanden. Um den gesamten Bereich sicherer zu machen und entspannen ist es sinnvoll die 3 Straßen durch einen Kreisel zu verbinden. Der Kreisel sollte so konzipiert werden, dass von Maintal aus kommend 2 Spuren befahren werden können, wobei die rechte Spur nur für rechts abbiegenden Verkehr sein sollte. Der von Enkheim kommende Verkehr sollten weiter 2 Spuren zur Verfügung stehen, damit von dort flüssig rechts in die Bebraer Straße eingefahren werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 11 am 17.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung OA 432 2019 Die Vorlage OF 575/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Anregung vom 13.05.2019, OA 396 entstanden aus Vorlage: OF 545/11 vom 24.04.2019 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die komplette Schlettweinstraße im Riederwald ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z. B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten. Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei diese kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Straße und Motzstraße ist die Schlettweinstraße bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von der Kreuzung Harkortstraße bis zur Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG Frankfurt Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstraße/Friedrich-List-Straße) Wohnungen saniert, in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 km/h durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen, wie z. B. Errichtung von Bodenwellen, vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 22.05.2019 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 18.06.2019, TO I, TOP 67 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.2019, TO II, TOP 52 Beschluss: Der Vorlage OA 396 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 4268, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2019 Aktenzeichen: 32 1
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 545/11 Betreff: Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" für die gesamte Schlettweinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Es wird gebeten, die Schlettweinstraße im Riederwald komplett ab Harkortstraße als "verkehrsberuhigte Zone" auszuweisen und durch geeignete Maßnahmen (z.B. Bodenwellen) die Einhaltung der notwendigen Schrittgeschwindigkeit zu gewährleisten Begründung: Die Schlettweinstraße beginnt an der Harkortstraße und endet an der Motzstraße. Es ist auf der gesamten Länge kein Bürgersteig vorhanden. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Gehweg erfolgt nur durch farblich unterschiedliche Verbundsteinpflasterung, wobei dies kaum noch zu erkennen ist. Zwischen den Kreuzungen Friedrich-List-Str. und Motzstr. ist die Schlettweinstr. bereits als "verkehrsberuhigte Zone" ausgewiesen. Es ist nicht ersichtlich, warum dieses nicht auch für den Abschnitt von Kreuzung Harkortstraße bis Friedrich-List-Straße möglich ist. Die ABG-Holding hat entlang der Schlettweinstraße im Rahmen von Wohnraumverdichtung neue Häuser errichtet und im näheren Umfeld (Nebeniusstr./ Friedrich-List-str.) Wohnungen saniert in welche zwischenzeitlich junge Familien mit Kindern eingezogen sind. Diese Kinder leben und spielen im Umfeld ihrer Wohnungen und werden durch den Straßenverkehr dort stark gefährdet. Insbesondere in Verkehrsspitzenzeiten, wenn auf dem Erlenbruch Stau herrscht, wird die Schlettweinstraße von ortsfremden Pendlern gern als "Abkürzung" benutzt. Durch die Einrichtung einer "verkehrsberuhigten Zone" über die gesamte Strecke könnte möglicherweise der "Fremdverkehr" entsprechend reduziert werden. Allerdings müsste dazu sichergestellt sein, dass die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit nicht überschritten wird. Nach bisheriger Kenntnis wird auf dem bereits beruhigten Abschnitt hier nämlich keine Rücksicht genommen und teilweise sogar mit mehr als 30 Km durchgefahren. Deshalb sollten geeignete Maßnahmen - wie z. B. Errichtung von Bodenwellen- vorgenommen werden, um die Geschwindigkeitsreduzierung "technisch" einzufordern. gestorben. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 396 2019 Die Vorlage OF 545/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 556/11 Betreff: Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: den Spielplatz in der Flinschstraße im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel verwendet, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz auch für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu planen, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement werden in die Planungen einbezogen. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und zeitgemäße Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Durch die Nachverdichtung der Siedlung sind zudem Grünflächen weggefallen auf denen die Kinder vorher spielen konnten. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4644 2019 Die Vorlage OF 556/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.04.2019, OF 550/11 Betreff: Theodor-Haubach-Weg - Lärmschutzwand auf der A 661 verlängern hier: Erwiderung B 389/2018 - Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten sich erneut mit OA 293 vom 13.08.2019 zu befassen. Der dazu abgegebene Bericht zielt auf die A66 und den Anschluss auf die A661, nicht aber auf die eigentliche Anfrage. Es stellt sich zudem die Frage, ob dem Magistrat bekannt ist, dass es eine Zusage von Hessen Mobil aus dem Kontext des Planfeststellungsverfahrens für den Riederwaldtunnel gibt, die Lärmauswirkungen südlich des Erlenbruchs in die Untersuchungen zum Projekt "A 661" mit einzubeziehen. Begründung: Der Bericht des Magistrats geht am Thema vorbei. Er bezieht sich auf den Lärm aus dem geplanten Tunnelprojekt an der A 66, bzw. der Brücke nahe der U-Bahn Station "Johanna-Tesch-Platz", nicht aber auf den Lärm von der A 661 (Bestand) wegen der zur kurzen Lärmschutzwand und der Knall-Geräusche von der alten Brücke über die Straße, die zur Hessengarage und zur Metro führt ( "Am Riederbruch"). Dieser Lärm ist von dem Tunnelprojekt nur insofern betroffen, als der Verkehr auf der A 661 zunehmen wird. Zudem bezieht sich die Antwort des Magistrats auf den Riegelbau im Theodor-Haubach-Weg direkt an der Autobahn, nicht auf die Häuser entlang der Südseite des Theodor Haubach Wegs, des Johanna-Tesch-Platzes und der Raiffeisenstraße. Nach Aussage von Hessen Mobil sollen im Zuge des Projektes A661 die Lärmschutzberechnungen erweitert werden und den von Süden kommenden Schall der A 661 miterfassen. Hessen Mobil räumt ein, dass die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes - das auf den Tunnel ausgerichtet war - den Schall ausgeblendet hat. Es gibt eine Zusage, die Lärmauswirkungen des Tunnels Riederwald und der A 661 zu erfassen und beide Bereiche in dem Verfahren zur Lärmschutzwand an der A 661, also im A-661-Verfahren, mit abzuarbeiten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 11 am 13.05.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4641 2019 Die Vorlage OF 550/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Initiative vom 25.03.2019, OI 23 entstanden aus Vorlage: OF 524/11 vom 18.02.2019 Betreff: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Anlage Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 03.04.2019
Keine Partei
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.03.2019, OA 382 entstanden aus Vorlage: OF 531/11 vom 28.02.2019 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; V 1039/18 OBR 11; ST 269/19 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße, zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Gelastraße/Ecke Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Auskunftsersuchen vom 29.10.2018, V 1039 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2016 Auskunftsersuchen vom 13.09.2021, V 165 Antrag vom 19.01.2024, OF 547/11 Anregung an den Magistrat vom 05.02.2024, OM 5063 Antrag vom 24.05.2024, OF 629/11 Anregung vom 24.06.2024, OA 473 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 03.04.2019 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 13.05.2019, TO I, TOP 39 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 382 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 17.06.2019, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 382 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Prüfung und Berichterstattung) BFF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 4127, 31. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 17.06.2019 Aktenzeichen: 61 00
Keine Partei
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2019, OF 532/11 Betreff: Auftragen eines Piktogramms Eingeschränktes Haltverbot Schäfflestraße 29 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, an der Schäfflestraße Hausnummer 29 ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot (Z. 286 der StVO) in der dortigen Liefereinfahrt (tatsächliche Örtlichkeit Auffahrt Raiffeisenstraße vor dem dortigen Kiosk) aufzutragen, um ein Blockieren der Zufahrt zu verhindern. Begründung: Die Örtlichkeit liegt in der Raiffeisenstraße/ Schäfflestraße. Dieser neugestaltete Platz gehört formal allerdings zur Schäfflestraße 29 und wertet den Riederwald in seiner äußeren Erscheinung auf. Die breite Zufahrt wird regelmäßig durch geparkte Fahrzeuge blockiert. Ein Piktogramm Eingeschränktes Haltverbot erinnert Fahrzeugführer, die der StVO nicht sonderlich mächtig sind, an die Freihaltung der Zufahrt zur Anlieferung. Andernfalls muss die Anlieferung des dortigen Gewerbes über ein nicht ordnungsgemäßes Parken auf und gleichzeitiges Blockieren der Fahrbahn geschehen, was in niemandes Interesse liegen kann in Anbetracht der Verkehrssituation im Riederwald. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4453 2019 Die Vorlage OF 532/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; nei Enthaltung 1 GRÜNE
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2019, OF 531/11 Betreff: Erstellung eines Bebauungsplans, zwecks Herstellung eines Gehwegs in der Gelastraße Vorgang: B 381/05; ST 269/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, für den Abschnitt der Gelastraße zwischen Flinschstraße und der Straße Am Büttelstück, einen Bebauungsplan aufzustellen. Hauptsächliches Ziel des zu erstellenden Bebauungsplans soll die Herstellung des Planungsrechts zwecks Realisierung eines Gehwegs auf der südlichen Straßenseite sein. Begründung: Seit 2004 stellt der Ortsbeirat 11 immer wieder Anregungen und Anfragen mit der Bitte, im besagten Straßenabschnitt einen Gehweg anzulegen bzw. den Status der Erwerbsverhandlungen darzulegen. Der größte Teil der benötigten Grundstücksflächen wurde mittlerweile durch die Stadt erworben. Allerdings gibt es noch einige wenige Flächen, die die Eigentümer bisher nicht verkaufen wollen. Ein Bebauungsplan soll hier die rechtlichen Möglichkeiten zum Erwerb der Flächen erhöhen. Mit der Belegung des Wohnhauses Ecke Gelastraße/Flinschstraße mit circa 170 Personen hat sich die Gefahrensituation in dem gehweglosen Straßenabschnitt nochmals verschärft. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 17.05.2005, B 381 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 269 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 382 2019 Die Vorlage OF 531/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, LINKE., 1 GRÜNE, BFF und FDP; Bei Enthaltung CDU und 1 GRÜNE
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2019, OF 524/11 Betreff: Benennung der Plätze Schäfflestraße (vor dem KIFAZ) und Schäfflestraße/Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte gebeten, die oben benannten Plätze zu benennen und in das Straßenverzeichnis aufzunehmen: Den Platz in der Schäfflestraße (vor dem KIFAZ): Marie Juchacz Platz Den Platz Schäfflestraße / Ecke Raiffeisenstraße (vor der Philippusgemeinde): Cäcilie Breckheimer Platz Begründung: Im Zuge der Neugestaltung der Schäfflestraße wurde durch bauliche Maßnahmen eine höhere Aufenthaltsqualität auf den genannten Plätzen geschaffen. Der neu gestaltete Platz vor der Philippuskirche eignet als zentraler Treffpunkt, der Platz vor dem KIFAZ soll als Veranstaltungsort für diverse Stadtteilfeste dienen. Beide Plätze sollten daher benannt werden. Im Jahr des 100 jährigen Wahlrechts für Frauen sollen die Plätze nach Frauen benannt werden: Marie Juchacz, Gründerin der Arbeiterwohlfahrt, die dieses Jahr ebenfalls ihr 100 jähriges Bestehen feiern wird und Cäcilie Breckheimer die mit ihrer Familie im Riederwald lebte und als im Widerstand politisch aktive Frau und Jüdin ihr Leben in Ausschwitz lassen musste. Ein Stolperstein in der Raiffeisenstraße erinnert an sie. Marie Juchacz: geboren am 15. März 1879 in Landsberg, gestorben am 28. Januar 1956 in Düsseldorf war eine deutsche Politikerin und Sozialreformerin.Sie hatte eine bedeutende Rolle für die Frauenbewegung und die Gleichberechtigung der Frau. Sie arbeitete als Zimmermädchen, Fabrikarbeiterin, Krankenpflegerin und Schneiderin und bekam zwei Kinder. 1908 trat sie in die SPD ein. Nach Einführung des Frauenwahlrechts war sie eine von 37 Frauen die 1919 in die Weimarer Nationalversammlung gewählt wurden. Als gute Versammlungsrednerin hatte sie sich da schon einen Namen gemacht und so war sie die erste Frau die in einem deutschen Parlament das Rednerpult betrat. Ein besonderes Anliegen war ihr die Sozialpolitik, das Lindern von Not und die Hilfe zur Selbsthilfe. Im Dezember 1919 rief sie den "Hauptausschuss für Arbeiterwohlfahrt" ins Leben und übernahm den Vorsitz. Die Hilfsorganisation Arbeiterwohlfahrt organisierte mit vielen ehrenamtlichen Helfern Mittagstische, Nähstuben, Werkstätten zur Selbsthilfe, Ausbildungs-möglichkeiten und Beratungsstellen. Unter ihrer Leitung engagierten sich bis zu 135.000 Ehrenamtliche für Kinder, Jugendliche, Behinderte, Alte und Erwerbslose. 1933 musste Marie Juchacz vor den Nazis fliehen. Auch im Exil, zunächst in Frankreich, dann in New York blieb sie nicht untätig, sie organisierte Mittagstische für MigrantInnen und baute die "Arbeiterwohlfahrt USA" auf, die sich um Opfer des Nationalsozialismus kümmerte. 1949 kehrte sie nach Deutschland zurück und begleitete als Ehrenpräsidentin den Wiederaufbau der AWO. Cäcilie Breckheimer: Cäcilie Beckheimer wurde am 29.01.1895 in Litauen als Tochter einer jüdischen Familie geboren. Nach Frankfurt gekommen, heiratete sie Peter Breckheimer. Die Familie lebte im Riederwald. Sie bekamen einen Sohn. Cäcilie Beckheimer und ihre Familie waren sehr aktive Sozialdemokraten und Sozialisten. Auch nach der Machtergreifung der Nazis 1933 arbeiteten sie in konspirativen Treffen weiterhin politisch. Cäcilie war durch ihre Ehe mit einem "Arier" eine Zeit lang vor den Deportationen geschützt. Im Februar 1943 erhielt sie eine Vorladung ins Hauptquartier der Gestapo und kam ins Polizeigefängnis Klapperfeld. Ihr Sohn verbrachte viele Tage vor dem Frauentrakt um seine Mutter mit dem speziellen Familienpfiff zu kontaktieren. Die Familie Breckheimer kam nie wieder zusammen. Cäcilie Breckheimer wurde nach Ausschwitz verschleppt und ist am 26. Juli 1943 gestorben. Anlage 1 (ca. 112 KB) Antragsteller: SPD CDU GRÜNE LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 11 am 25.03.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Initiative OI 23 2019 Die Vorlage OF 524/11 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Benennung zweier Plätze im Stadtteil Riederwald Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, im Riederwald den Platz unmittelbar vor der Philippusgemeinde in "Cäcilie-Breckheimer-Platz" sowie die Freifläche an der Ecke Schäfflestraße/Raiffeisenstraße in "Marie-Juchacz-Platz" zu benennen. Die Benennung der Plätze nach den genannten Personen wird durch das Stadtvermessungsamt unterstützt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., FDP
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.01.2019, OF 521/11 Betreff: Veranstaltungen auf dem Gelände des Fußballleistungszentrums am Riederwald von Eintracht Frankfurt e. V. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge Auskunft geben: Wurden die Veranstaltungen der Gaststätte DIVA im Juli 2018 auf dem Gelände der Eintracht Frankfurt e.V. anlässlich der Fußballweltmeisterschaft ordnungsgemäß angemeldet? Falls ja, bittet der OBR um Beantwortung folgender Fragen: Wie viel Besucher wurden im Anmeldeformular angegeben? Wurde ein Sicherheitskonzept vorgelegt? Gab es Auflagen zur Lautstärke? Wurde mit den Behörden An und Abfahrt, sowie die Parkplatzsituation besprochen? Gab es sonstige Auflagen der Genehmigungsbehörde? Begründung: Durch das von der Gaststätte "Diva" auf dem Gelände des Fussball-Leistungszentrums am Riederwald ausgerichtete "Public Viewing" während der Fussball-Weltmeisterschaft 2018 kam es im Bereich der Vatterstr./Haenischstr./Gustav-Behringer-Str./ Alfred-Pfaff-Str. zu chaotischen Verkehrsverhältnissen. Der Abfluss der Autos in den oben benannten Straßen dauert zum Teil bis in die frühen Morgenstunden. Polizei und Ordnungsamt waren zu einem späteren Zeitpunkt involviert, konnten den Ansturm aber auch nur sehr begrenzt kontrollieren. Hubkonzert bis 4 Uhr in den Morgenstunden ließen die betroffenen AnwohnerInnen nicht schlafen. Es gab Schlägereien mit mehreren Personen, auch diese sind polizeibekannt. Besucher der Veranstaltung urinierten in die Hauseingänge. Es wurden Schüsse aus Schreckschusspistolen abgegeben. Weiter kam es zu einem Unfall zwischen einem Auto und der U-Bahn. Die Haenischstraße und Vatterstraße wurden von der Polizei abgesperrt, AnwohnerInnen konnten Ihre Wohnungen mit dem Auto nicht mehr erreichen. Besonders gravierend war zudem dass ein Rettungswagen einen Einsatzort im hinteren Bereich der Vatterstraße nicht erreichen konnte. Er fuhr schließlich über die Grünanlage hinter der U-Bahn Station Schäfflestraße an die Siedlung heran. Zu Fuß wurde dann die Einsatzstelle erreicht und der Patient wurde mit der Trage zum Rettungswagen transportiert. Es handelte sich um einen lebenswichtigen Einsatz, diese Verzögerung war definitiv gefährlich. Es ist fraglich ob der Veranstaltungsort für Großveranstaltungen (bei Spielen der Kroatischen Mannschaft waren geschätzt über 3.000 Besucher im Stadion am Riederwald) geeignet ist. Sowohl die verkehrliche als auch die sanitäre Situation lassen Veranstaltungen in dieser Größenordnung nicht zu. Den Menschen im verkehrlich ohnehin hochbelasteten Frankfurter Osten sind solche zusätzliche Belastungen nicht zuzumuten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 18.02.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 521/11 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, LINKE. GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Annahme)
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.01.2019, OF 506/11 Betreff: Schleichverkehr stoppen, Raiffeisenstraße sperren! Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Raiffeisenstraße im Riederwald, in Höhe der evangelischen Kirche und der Stadtsparkasse mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse zwischen Rümelinstraße und der Zufahrt zum evangelischen Kindergarten wird die Einbahnstraße aufgehoben. Begründung: Seit Jahren gefährden Autos Anwohner*innen und vor allem auch Kinder im Bereich des evangelischen Kindergartens in der Raiffeisenstraße. Durch den Dauerstau "Am Erlenbruch" versuchen tagtäglich Staugeplagte ein paar Meter gut zu machen in dem sie rechtswidrig gegen die Einbahnstraße die Raiffeisenstraße befahren. Um dies schnell zu schaffen, wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit und teils über den Gehweg gefahren, besonders am Ende der Strecke im Bereich des evangelischen Kindergartens. Während der Einweihungsfeier der Schäfflestraße am 18.12. konnten die anwesenden Dezernenten dies selbst hautnah erleben. Da sich die Situation am Erlenbruch durch die Vorbereitungsarbeiten am Riederwaldtunnel weiter verschärfen wird, muss dringend gehandelt werden, bevor ein scherwiegender Unfall geschieht. Das der Verkehrsfluss insgesamt nicht beeinträchtigt wird, wurde während der Baumaßnahmen in der Schäfflestraße deutlich. Die vom Ortsbeirat vorgeschlagene Maßnahme bestand, zur Freude der Anwohner*innen über mehrere Monate, ohne das Schwierigkeiten für Feuerwehr, Polizei oder FES aufgetreten sind. Antragsteller: SPD CDU LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4104 2019 Die Vorlage OF 506/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt geändert wird: "Der Magistrat wird aufgefordert, die Raiffeisenstraße in Höhe der evangelischen Philippusgemeinde, nach dem Friedrich-Manz-Weg (stadteinwärts), mit Pollern für die Durchfahrt zu sperren. Im Bereich der dadurch entstehenden Sackgasse, zwischen Roscher Straße und dem evangelischen Kindergarten, wird die Einbahnstraßenregelung aufgehoben. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU, LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.11.2018, OF 505/11 Betreff: Maßnahmen einfordern, um den Schulbetrieb während des Autobahnbaus zu gewährleisten: - Verlängerung der Lärmschutzwand über die Haenischstraße - Einrichten einer Pforte für Fußgänger, durch Überlappen von zwei Wandsegmenten - Zufahrt für Autos an andere Stelle verlegen - Installation einer Lüftungsanlage in der Pestalozzischule Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge tätig werden: Der Magistrat, hier das Amt für Bau und Immobilien, wird aufgefordert seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und zeitnah beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen von Hessen Mobil auf den Weg zu bringen. Um während des Autobahnbaus die Pestalozzischule, den Hort und die KITA, sowie die Außengelände ausreichend vor Lärm zu schützen, muss die Lärmschutzwand über die Haenischstraße verlängert werden und mit einer Schleuse für Fußgänger versehen werden. Die Zufahrt für Autos welche die Vatterstraße erreichen wollen ist an anderer Stelle einzurichten. Zudem benötigt die Schule neben Schallschutzfenstern eine Lüftungsanlage. Der Ortsbeirat verweist im Übrigen auf OA 196 2017 und OA 3515 2018. Begründung: Der Zwischenbericht wird abgelehnt, die aufgeführten Argumente beruhen lediglich auf Berichten von Gutachtern die von Hessen Mobil beauftragt wurden, es ist nicht zu erkennen das sich der Magistrat selbst ausreichend mit der Thematik beschäftigt hat und die Nöte und Sorgen der Betroffenen ernst nimmt. Es ist sicher dass es über einen Zeitraum von mindestens 2 1/2 Jahren zu Lärmüberschreitungen im Bereich der Schule kommen wird. Schon in der ersten Informationsveranstaltung von Hessen Mobil 2014 wurde klar das der Schutz für die Pestalozzischule wegen der offenen Haenischstraße nicht gewährleistet ist, dies wurde auf gezielte Nachfrage auch so von Hessen Mobil eingeräumt. Seitdem verweist der Ortsbeirat immer wieder auf die Notwendigkeit hier im Sinne der Bürger tätig zu werden. Die im Zwischenbericht genannten Kosten für die verlängerte Schallschutzwand werden mit 1,27 Millionen als unverhältnismäßig hoch angegeben und es wird von Mehrkosten gesprochen. Es handelt sich jedoch nicht um Mehrkosten, sondern um Kosten die man hätte einplanen müssen. Die Lärmschutzwand über die Haenischstraße wurde nicht mit eingeplant, obwohl sie notwendig ist!!! Bei der Infoveranstaltung gab Hessen Mobil zu, das es hierfür noch keine Lösung gibt. An einer Lösung hat aber weder Hessen Mobil, noch der Magistrat ein ernsthaftes Interesse gezeigt, obwohl klar ist das die Lärmwerte über einen sehr langen Zeitraum überschritten werden, und dies an einer Grundschule! Auch ist das Argument das eine alternative Zufahrt, außerhalb der Haenischstraße zu einem Umweg von 700 m führt nicht relevant. Für PKW's stellt dies kein Problem dar und für Fußgänger kann eine Pforte vorgesehen werden, indem zwei Wandsegmente überlappen. Zudem werden die Kosten im Bericht falsch angegeben, im Einwendungsverfahren wurden nunmehr 800.000 Euro genannt, denn die Lärmschutzwand im Bereich der Haenischstraße müsste nur 6 Meter hoch sein, nicht 10 m wie im Magistratsbericht angegeben. Das Kostenargument ist jedoch in diesem Zusammenhang ohnehin nicht relevant, Priorität hat der Schutz der Schule und Kindereinrichtungen. Bezüglich der Lüftungsanlage verweisen wir erneut auf die Homepage der Stadt Frankfurt, die von einer Lüftungsoffensive spricht und empfiehlt auch innerhalb einer Unterrichtsstunde zu lüften. Stoß- und Querlüften ist aufgrund baulicher Gegebenheiten nicht möglich, wir hatten auch dies schon erwähnt und fragen ob sich der Magistrat davon selbst vor Ort überzeugt hat? Ein Verweis darauf das die Fachämter dies vor Unterrichtsbeginn und in den Pausen empfehlen widerspricht erstens der o.g. Veröffentlichung auf der Homepage und ist zweitens irrelevant, da hier nicht berücksichtigt wird, das vor dem Schultor eine Autobahn errichtet wird. Insgesamt empfinden die Betroffenen den Bericht als große Enttäuschung und fragen sich ob die Verantwortlichen vom Magistrat schon mal vor Ort waren und gesehen haben, wie nah die Baustelle an die Schule rückt. Dass der Magistrat sich in seinen Ausführungen hauptsächlich auf Gutachten von Hessen Mobil stützt, lässt jedenfalls vermuten das dies nicht geschehen ist. Die Schulgemeinde und BürgerInnen erwarten weiter das der Magistrat beim RP Darmstadt Einwendungen gegen die aktuellen Planungen einreicht und fordert das die Schule durch die oben beschriebene Maßnahmen geschützt wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.11.2018, B 372 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4053 2018 1. Die Vorlage B 372 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 505/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2018, OF 467/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßenerneuerung Am Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Erneuerung der Straße Am Erlenbruch werden die notwendigen Mittel in den Haushalt eingestellt. Begründung: Schon seit Jahren befindet sich die Straße Am Erlenbruch in einem desolaten Zustand. Das tägliche Verkehrsaufkommen macht diesen Umstand nicht besser. Die Straße ist die Hauptverkehrsstraße im Riederwald und eine wichtige Verbindungsstraße. Dem sollte Rechnung getragen werden, indem die Straße priorisiert erneuert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 467/11 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 498/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.09 Grün- und Freiflächen Aufwertung des Spielplatzes im Kleinkinderbereich auf der Fläche Flinschstraße, zwischen der Hausnummer 7 und 11, sowie Installationen für ältere Kinder auf der angrenzenden Fläche Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel eingestellt, um den Spielplatz im Kleinkinderbereich aufzuwerten. Zudem werden weitere Mittel bereitgestellt, um auf der angrenzenden Fläche zwischen Spielplatz und Bolzplatz für ältere Kinder und Jugendliche entsprechende Angebote zu realisieren, dies kann z.B. ein Parcours oder Basketballkörbe sein. Der Ortsbeirat und das Quartiersmanagement sollen in die Planungen einbezogen werden. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Der Spielplatz wird von den Kindern in der Siedlung Vatterstraße genutzt. Die Spielangebote sind jedoch sehr überschaubar, hier ist noch Raum um attraktivere und auch zeitgemäßere Spielmöglichkeiten zu schaffen. Einige Sitzbänke sind morsch und müssen ausgetauscht werden oder könnten in diesem Zuge durch Sitzsteine oder Liegebänke ersetzt werden. Für ältere Kinder fehlt ein Angebot völlig. Quelle: OpenStrettMap Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 307 2018 Die Vorlage OF 498/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 460/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Verlängerung der Lärmschutzwand auf der A 661 Richtung Süden zur Riederwälder Seite Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel eingestellt, um die Lärmschutzwand Richtung Süden zu verlängern. Kostenbeteiligungen aus den entsprechenden Töpfen des Bundes und Landes sind einzufordern. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Die Lärmschutzwand an der A661 auf der Riederwälder Seite nach dem Erlenbruch in Richtung Süden ist zu kurz, um den Theodor Haubach Weg und die Raiffeisenstraße bis Höhe Rümelinstraße vor dem Autobahnlärm zu schützen. Vor Allem nachts, bei Westwind und bei Regen ist die Geräuschentwicklung extrem stark. Zusätzlich zum Rollgeräusch verursacht das Überfahren der Verbindungen zwischen den Brückensegmenten jedes Mal ein lautes knallendes Geräusch. Ein ständiger Lärmteppich verhindert, insbesondere im Theodor Haubach Weg, die Nachtruhe. Der Lärm schallt vom Ende der Lärmschutzwand in die Siedlung. Schlafen ist nur bei geschlossenen Fenstern möglich. Die aktuellen Planungen zum RWT und dem Ausbau der A661 sehen hier keine Änderungen vor. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 273 2018 Die Vorlage OF 460/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2018, OF 478/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.11 Förderung des öffentlichen Nahverkehrs Einrichtung eines Quartierbusses/Shuttlebusses im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Haushalt 2019 werden ausreichend Mittel zur Einführung eines Quartierbusses / Kleinbusses im Riederwald zur Verfügung gestellt. Die Route und die Fahrzeiten orientieren sich am Bedarf und werden mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: Zum einen wird sich der Fußweg von der Siedlung Riederwald zur U-Bahn Haltestelle Schäfflestraße enorm verlängern, sobald die Station, wegen dem Autobahnbau, in Richtung Pestalozzischule verlegt wird; zum anderen gibt es auch andere wichtige Ziele die für die Riederwälder Bevölkerung schlecht zu erreichen sind. Dazu zählen z.B. der Supermarkt Kaufland in der Wächtersbacher Straße oder die Märkte in der Victor Slotosch Straße, sowie die nächste erreichbare Station um zur Sparkassenfiliale in Fechenheim zu gelangen. Mit einem Kleinbus kann die Möglichkeit geschaffen werden einzelne Ziele direkt zu erreichen oder zumindest zur nächsten Station befördert zu werden. Im Riederwald gibt es eine große Anzahl Senioren, die auf ein solches Angebot hoffen. Im Stadtteil gibt es kaum noch Angebote um notwendige Besorgungen zu erledigen. Auch könnte der Einsatz eines Busses ein Anreiz sein, das Auto stehen zu lassen. Denkbar sind im Riederwald Haltepunkte in der Harkortstraße, Raiffeisenstraße und Schäfflestraße. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 290 2018 Die Vorlage OF 478/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung an den Tenor angehängt und um den Halbsatz ". .und eine Anbindung an die U-Bahn-Stationen" ergänzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 466/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Straßensanierung im Bereich "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die notwendigen Mittel für die Sanierung der Straßen "Am Riederbruch und "Am Erlenbruch" werden in den Haushalt 2019 eingestellt. Die Straßen werden auf der gesamten Länge saniert, die nicht von Maßnahmen des Baus des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Begründung: Mit der Begründung, dass nach dem Bau des Riederwaldtunnels alles besser werde, werden die Anwohnerinnen und Anwohner seit Jahrzehnten vertröstet. Der Zustand der Straßen "Am Riederbruch" und "Am Erlenbruch" gleicht Straßen in Kriegsgebieten. Daher sollten die Straßen in den Bereichen sofort saniert werden, die nicht von den Baumaßnahmen des Riederwaldtunnels betroffen sein werden. Der Baubeginn des Riederwaldtunnels steht immer noch in den Sternen. Die in diesem Jahr erfolgte Sanierung in Höhe der U Bahnhaltestelle Schäfflestraße zeigt welche positiven Auswirkungen die geforderte Sanierung haben kann. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 279 2018 Die Vorlage OF 466/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2018, OF 502/11 Betreff: Haushalt 2019 Produktbereich: 34 Grundstücks- und Gebäudemanagement Produktgruppe: 34.04 Grundstücks- und Gebäudemanagement Sanierung der Bunker im Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2019 werden Mittel in Höhe von 50.000 Euro eingestellt, um die notwendigen Brandschutzmaßnahmen sowie die notwendigen Sanierungen der Bunker in der Schäfflestraße und in der Lassallestraße durchführen zu können. Begründung: Der Magistrat ist den Wünschen des Ortsbeirates 11 gefolgt und hat beide Hochbunker im Stadtteil Riederwald gekauft, um sie den ortsansässigen Vereinen zur Nutzung zu überlassen. Seither ist jedoch nichts mehr geschehen. Für die notwendigen Brandschutzmaßnahmen und Sanierungen der Sanitär- und Elektroanlagen sollten zeitnah erste Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Sanierungsplanungen sollen in enger Abstimmung mit dem Vereinsring Riederwald stattfinden. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 11 am 03.12.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Etatanregung EA 311 2018 Die Vorlage OF 502/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2018, OF 433/11 Betreff: Verkehrsüberwachung Riederwald - hier Schäfflestraße und Raiffeisenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den ruhenden Verkehr in der Schäfflestraße zu überwachen, Verstöße zu ahnden und durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass ein ordnungsgemäßer Zustand wiederhergestellt wird und bestehen bleibt. Weiterhin wird der Magistrat aufgefordert durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass in der Raiffeisenstraße in die richtige Fahrtrichtung gefahren wird. Begründung: Überall in Frankfurt besteht Parkplatzmangel. Aufgrund der Baustellen im Riederwald war insbesondere die Parksituation in den letzten Monaten besonders angespannt. Aber auch die teilweise geänderte Verkehrsführung aufgrund dieser Baustellen geht offenbar an die Nerven der dortigen Fahrzeugführer, denen vorgeschriebene Fahrtrichtung ein Fremdwort zu sein scheint. Es kann nicht hinnehmbar sein, wenn Fahrzeugführer ihre Fahrzeuge ordnungswidrig abstellen. Dies ist täglich insbesondere auf (bislang unbegrünten) Flächen zwischen den hiesigen Bäumen zu beobachten. Aber auch der Gehweg muss als Parkplatz herhalten und Fußgänger den falsch geparkten Fahrzeugen weichen. Ohne ein Intervenieren des Magistrats "bürgert" sich das verkehrswidrige Abstellen der Fahrzeuge und das willkürliche Fahren in alle Richtungen, nur nicht in die Vorgeschriebene, ein. Dann braucht man unter anderem auch nicht mehr damit beginnen, die Flächen irgendwann zu begrünen. Das Parken auf den genannten Flächen ist ordnungswidrig, da kein Zeichen 315 vorhanden ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3846 2018 Die Vorlage OF 433/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2018, OF 431/11 Betreff: Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahren gegen die Einbahnstraße im Siedlungsbereich Riederwald Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat im Riederwald zu klären welche Maßnahmen ergriffen werden können um in der Siedlung immer wiederkehrende Gefährdungslagen insbesondere für Fußgänger zu entschärfen. Besonders betroffen sind die Max-Hirsch-Straße, die Raiffeisenstraße, die Schäfflestraße sowie die Lahmeyer- und Harkortstraße. Es ist zu prüfen ob beim Land Hessen Fördermittel aus dem Programm zur Verkehrsinfrastrukturförderung beantragt werden können. Begründung: Zwar gilt in der gesamten Siedlung Tempo 30, jedoch kommt es täglich und regelhaft zu Verstößen und Gefährdungen, insbesondere für Fußgänger. Dies liegt zum großen Teil auch an Verkehrsteilnehmern die den Stau auf dem Erlenbruch durch die Siedlung umfahren. In einer kürzlich gestarteten Umfrage wurde dieser Zustand einhellig kritisiert, zudem ist deutlich feststellbar das sich die Vorfälle häufen. Für die AnwohnerInnen ist die Situation nicht mehr hinnehmbar. Alle bereits getroffenen Maßnahmen haben ihr Ziel nicht erreicht. Zwar finden sporadisch Verkehrskontrollen statt, jedoch sind diese nicht ausreichend um für genügend Abschreckung zu sorgen. Im Rahmen einer Begehung soll im Dialog mit den Fachleuten des Magistrats Möglichkeiten erörtert werden, die im Straßenraum zulässig, sinnvoll und realisierbar sind. Unter dem Thema "Sicherheit und Lärmschutz" wird auf der Homepage des Hessischen Amtes für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung darauf verwiesen, das Tempo 30 Zonen meist nicht ausreichen, damit Autofahrer ihr Verhalten anpassen, oft sind auch verkehrsbauliche Maßnahmen erforderlich. Das Land Hessen sagt den Kommunen hierbei Unterstützung aus dem Programm für Verkehrsinfrastrukturförderung zu und verfolgt das Ziel das Fußgänger und Radfahrer ein höheres Gewicht in der Verkehrsplanung bekommen. Wenn hier Fördermittel beantragt werden können, sollte das berücksichtigt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 11 am 29.10.2018, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3844 2018 Die Vorlage OF 431/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Um die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Gärten werden von der ABG zerstört, wenn ein Mieter auszieht, weil "alles einheitlich" sein soll. Dies entspricht nicht der ursprünglichen Idee des Stadtteils. Viele schöne Gärten, die teilweise seit Jahrzehnten gewachsen sind, werden gnadenlos dem Erdboden gleich gemacht. Viele Mieter wünschen sich einen Garten vor der Tür, alte Mieter dürfen ihren behalten, neue Mieter dürfen keinen haben. Hinter der Raiffeisenstraße steht ein Garten, der so schön ist wie Eden. Ein Kleinod. Es gibt bessere Lösungen als den Einheitsbrei der ABG. Erhaltet die Gärten im Riederwald!
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Weiter lesen auf FFM.DEDie Fußgängerampel Ecke Borsigallee - Edisonstraße ist für Fußgänger grün, die geradeausfahrenden Radfahrer (und die Autos) müssen bei Rot halten, wobei nur die links abbiegenden PKW zur Autobahn hin warten müssen. So geht es für PKW in Richtung Innenstadt über Am Erlenbruch an fast jeder Ampel, wo ohnehin immer Stau herrscht. Stadtgemachte Staus sind die Folge
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Weiter lesen auf FFM.DERegelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
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Weiter lesen auf FFM.DESchadstoffe: Bei allen bisherigen Messungen 2009, 2010 und 2013 wurden Grenzwertüberschreitungen bei Stickstofffdioxid und Feinstaub vom Land Hessen im Bereich Erlenbruch/Vatterstraße gemessen. Um die Belastung der Bevölkerung überwachen und in der Folge für Abhilfe sorgen zu können, braucht es eine dauerhafte Immissionsmessstation in diesem Bereich. Umso mehr da dieser Bereich neben den Wohnblöcken mit zahlreichen sozialen Einrichtungen besiedelt ist: Pestalozzischule mit Grundschule, zwei Horte und Kindergarten, sowie zwei Seniorenwohnanlagen. Auch nach der Eröffnung des Riederwaldtunnels wird es eine signifikante Erhöhung des Verkehrs im Bereich Riederwald (Tunnelportal plus Straße am Erlenbruch) geben. Dadurch und durch die zu erwartende Stauanfälligkeit mit Stop-and-Go-Verkehr wird es nochmals zu einer erhöhten Schadstoffbelastung kommen. Lärm: Die Stadt Frankfurt muss nach den verheerenden Erfahrungen im Rahmen der Proberammungen zum Riederwaldtunnel 2013 mit Grenzwertüberschreitungen über 80 dBA Lärm bei der Seniorenwohnanlage in der Vatterstraße sowie bei der Schule die Einhaltung der Lärmgrenzwerte sicherstellen. Dazu gehört die Überwachung des Lärms mit sofortiger Veröffentlichung der Werte, ein Krisenstab mit den Kindereinrichtungen, Bürgern, ABG, VBS und BI, sowie die sofortige Unterbindung der Bautätigkeiten bei Grenzwertüberschreitungen. Dazu braucht es: Infrastruktur für Messungen und klare Behördenwege. Die Verlegung der U-Bahn in der Bauphase für 7 Jahre zieht bereits vorausberechenbare Grenzwertüberschreitungen in der Vatterstraße mit Schule voraus. Dazu kommt noch massiver Baulärm, u.a. Rammungen. Es müssen sofort Schallschutzfenster plus Lüftungsanlagen in die betroffenen Gebäude eingebaut werden.
Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.
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Weiter lesen auf FFM.DEes gab schon eine Straßenbahn nach Bergen von Riederwald über die Gewinner Straße. Heute ist ein Teil nun als Fahrradweg nutzbar. Allerdings ist es fast unmöglich mit dem Fahrrad auf der Gewinner Straße zu fahren. von Enkheim über die Vilbler Landstraße wäre auch eine Möglichkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEUm die Menschen in den Stadtteilen Bergen-Enkeim und Seckbach besser an das öffentliche Netz anzuschließen, könnte eine U-Bahn über die ehemalige Straßenbahnstrecke von der Borsigallee bis nach Bergen-Enkheim fahren. Es könnte eine der derzeit nach Enkheim fahrenden U-Bahn der Linie U4 und U7 an der Haltestelle Gwinnerstraße abgezweigt werden und durch die Gwinnerstraße an der Leonhardsgasse vorbei über den Kirchbergweg zur Vilbeler Landstraße nach Bergen fahren. Somit wäre nicht nur Seckbach sondern auch Bergen besser angebunden. Diese Verbindung würde die Buslinie M43 entlasten sowie die Buslinien 41 und 44. Fotos von der ehemaligen Straßenbahnlinie gibt es auf Tramrider.de
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Weiter lesen auf FFM.DEAm Erlenbruch 2-4 sind seit Jahrzehnten Parkplätze zwischen den Bäumen. Plötzlich bekommt man Strafzettel wegen Parken auf dem "Gehweg", der dort gar keiner ist! Daher sollten die, wohl "vergessenen", P-Schilder nachgezurüstet werden. Am ganzen Erlenbruch, ab der Nummer 6 sind genau die gleichen Plätze, teilweise noch enger, als "erlaubt" ausgewiesen. Daher gehe ich davon aus, daß nur die Parkplatz Schilder fehlen.
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Weiter lesen auf FFM.DEVon und nach Fechenheim Nord sind sowohl die Centerschneise und der Waldweg an den Kleingärten (Borsigallee), sowie der Teufelsbruch (Wächtersbacherstraße) wegen der Bauarbeiten zum Riederwaldtunnel gesperrt. Die für den Geh- und Radverkehr ausgewiesene Umleitung führt zur Vilbeler Landstraße, was einen Mehrweg von bis zu 2 km bedeutet. Das ist eine Zumutung für Schulkinder, Arbeitnehmer:innen und Menschen, die (nicht mehr) gut laufen können um zur U-Bahn (U4/U7) oder ihren Einkaufsmöglichkeiten zu kommen. Es wurde beobachtet, dass manche in ihrer Not über die Autobahn an der Centerschneise laufen. Bei einer geschätzten Bauzeit von 10 Jahren und Kosten von 1.4 Milliarden Euro Steuergeldern für den Autobahnausbau der nur Autofahrenden dient, ist die Installation einer Fußgängerbehelfsbrücke das Mindeste an sozialer Gerechtigkeit.
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Weiter lesen auf FFM.DEAn der Berger Warte gibt es einen Wanderweg, der über die Vilbeler Landstraße (B521) führt. Zudem gibt es dort auf beiden eine Bushaltestelle. Leider lässt es der Verkehr kaum zu, dass man diese Straße sicher überquert. Um die nächstgelegene Ampel zu benutzen, müsste man fast einen halben Kilometer Umweg laufen. Hier sollte man einen Fußgängerüberweg installieren oder zumindest in der Mitte eine Verkehrsinsel, da man dann wenigstens jede Spur einzeln überqueren kann.
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Weiter lesen auf FFM.DEDer Radweg von Bergen-Enkheim nach Fechenheim verläuft nur auf einer Seite der Vilbeler Landstraße. Laut Beschilderung ist die erste Teilstrecke nicht nur von den Radfahrern in beiden Richtungen, sondern auch von Fußgängern in beiden Richtungen zu nutzen. Im zweiten Teil (von BE aus gesehen) ist der Weg laut Beschilderung nur für Radfahrer zu nutzen. Die Fußgänger sollen auf den Waldweg wechseln. Das passiert selten, weil die Beschilderung übersehen wird und weil es für Frauen und Kinder gefährlich erscheint (der Weg ist nicht einsehbar). Der zweite Teil des Weges könnte ohne großen Aufwand verbreitert werden, d.h. es gibt keinen einsehbaren Grund für die enge Gestaltung. Der erste Teil könnte entlastet werden, wenn auf der Gegenseite (von Fechenheim nach Enkheim) ein durchgängiger Fußweg von der Birsteinerstraße bis nach Enkheim gebaut werden würde. Dazu ist der größte Teil bereits vorhanden, aber ist in einem erschreckenden Zustand. Der fehlende Teil ist ohne große bauliche Maßnahmen realisierbar. Die jetzige Situation ist sehr gefährlich und man riskiert aus Sicht der Stadt Unfälle - ich kann dies als täglicher Nutzer gut einschätzen. Im Anhang finden Sie Bilder von der jetzigen Situation. Eines zeigt die Verengung, das andere die Wegführung für Fußgänger durch den Wald. Für weitere Informationen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
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Weiter lesen auf FFM.DEWenn man mit den Rad auf der Vilbeler Landstraße, von Bergen Enkheim kommend, bergab Richtung Seckbach fährt, biegt plötzlich der Radweg rechts ab. An dieser Stelle fahren sowohl die Fahrradfahrer, als auch die Autos (weil ziemlich steil bergab) etwas schneller. Um auf den Radweg zu kommen, muss man allerdings fast auf Null abbremsen (weil man dort eine sehr enge, meist durch parkende Autos noch engerer S-Kurve fahren muss) und dies Mitten auf der Straße. Oft kommen einem dabei die Autos gefährlich nah, wahrscheinlich weil diese nicht erkennen, dass der Radfahrer einen Grund hat abzubremsen. Es gibt bestimmt viele Arten diese Stelle zu entschärften. Ich halte eine Art sichtbaren Verzögerungsstreifen für Radfahrer auf der Straße für die einfachste und schnellste Lösung, aber es gibt sicher auch andere Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem. Klar ist nur, dass an dieser Stelle etwas passieren muss und zwar bevor etwas passieret.
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Weiter lesen auf FFM.DERegelmäßig kommt es in der Straße "Am Erlenbruch" zu erheblichen Verkehrsstaus (vor allem im Berufsverkehr). Für die kurze Strecke von der Eissporthalle bis zur Borsigallee (oder zurück) braucht man dann über 20 Minuten! Dabei fällt auf, dass nicht immer ein hohes Verkehrsaufkommen die Ursache dafür ist, sondern schlecht programmierte Ampeln: Anscheinend um zu verhindern, dass abbiegende Fahrzeuge mit der parallel fahrenden U-Bahn kollidieren, hat der Straßenverkehr immer "rot" wenn eine U-Bahn kommt. Man muss dann warten, auch wenn man eigentlich nur geradeaus fahren möchte und die Straße vor einem völlig frei wäre! Die betreffenden Kreuzungen müssten einfach nur mit einer zusätzlichen Ampel für abbiegende Fahrzeuge ausgestattet werden, so dass nur noch die abbiegenden Fahrzeuge warten müssten wenn eine U-Bahn kommt.
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Weiter lesen auf FFM.DEIch finde den Anblick von oberirdischen Schienen im Stadtgebiet, die getrennt von Straßen verlaufen, sehr häßlich. Die Schienen zerreißen das Stadtbild und lassen die Bahnen sehr präsent wirken. (Beispiele: - U-Bahn 1,2,3,8 auf der Escherheimer Landstraße ab Dornbusch - Tramlinie 16 beim Markuskrankenhaus - U-Bahn 4,7 neben Am Erlenbruch ab Schäfflestraße und, und und.) Viel schöner wäre es, wenn die Schienen in Rasen eingebettet wären, dies würde einen freundlicheren und schöneren Anblick ergeben. Es würden mehr Grünflächen existieren, die wiederum die Lebensqualität heben würden. Das dies grundsätzlich möglich ist, zeigt das Beispiel der Tramlinie 16, 17 an der Messe parallel zur Friedrich-Ebert-Anlage. Hier sind die Schienen in Rasen eingebettet. Bildquelle: GoogleStreetView
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Die Berger Warte ist mit 212,4 m ü nn die höchste Stelle im Frankfurter Stadtgebiet. Allerdings ist die Grünfläche stark vernachlässigt. Während auf der anderen Seite der Vilbeler Landstraße am Jüdischen Friedhof die Anlage erneuert und ein gepflegter Parkplatz angelegt wurde, ist die Berger Warte von der Straße aus kaum wahrnehmbar und die Grünfläche ungepflegt. Was ich mir wünschen würde: Schaffung einer Fuß- und Radwegverbindung von Bergen über die Berger Warte bis zur Fertighausausstellung in Bad Vilbel. Denn die Benutzung der stark befahrenen Straße ist auf diesem Abschnitt für Fußgänger und Radfahrer lebensgefährlich. Damit würde eine bequeme Wegeverbindung zwischen Bergen und der Siedlung Heilsberg entstehen. Fällen des wenig wertvollen Baumbestandes um die Berger Warte und Schaffung einer kleinen Grünanlage mit Bänken um den alten Wartturm. Von hier aus hat man einen grandiosen Ausblick auf Taunus, Odenwald bzw. Spessart und die Frankfurter Skyline. Herrichten der Feldwegverbindung zum Lohrberg, so dass die Berger Warte auch von dieser beliebten Freizeiteinrichtung erreichbar wäre. Rückschnitt des Gehölzes im Bereich des Ludwigs-Denkmals an der Nordwestecke des Umspannwerks, Erneuerung der dortigen Sitzgelegenheiten. Anbringung von Wegweisern aus Richtung Bergen, Heilsberg und Lohrberg zur Berger Warte und dem Ludwigs-Denkmal.
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